Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

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8. 19. 
Dem auf Antrag Unseres Staatsmini— 
steriums der Finanzen gefaßten Gesammtbeschlusse 
beider Kammern des Landtageo: 
„Co sei die Zustimmung zu ertheilen, 
„daß für bereits verlooste oder demnächst 
„in die Verloosung fallende Staatwobli= 
„gationen die Wiederanlage bei dem 
„4% igen Eisendahn-Anlehen à conto 
„des künftig geselich bestimmt werdenden 
„Anlehenscredites eventucll zur Heimzahl- 
„ung an der 5%/0 igen Cisenbahn= 
„Schuld bis zum Marimalbetrage von 
„3,300,000 fl. gestattet werde," 
haben Wir bereits unter'm 7. Juli l. Is. 
Unsere Genehmigung ertheilt und ist unter'm 
T. desselben Monats und Jahres die geeignete 
Weisung an Unsere Staateschulden#lgungs- 
Commission ergangen. 
8. 20. 
Wir genehmigen den Gesammtbeschluß 
beider Kammern: 
„Es sei dem Postulate von 100,000 fl. 
„für Vollendung von Bergbau= und Bohr- 
„versuchen auf Steinkohlen bei Crbenvorf 
„zuzustimmen und seien die für Deckung 
„dieses Credites nothwendigen Mintel 
„vorbehaltlich des Rückersatzes aus der 
„Unternehmung dem Getreidemagazinofond 
„zu entnehmen."“ 
Zugleich weisen Wir Unser Staats- 
ministerium der Finanzen an, das zum Vollzuge 
Erforderliche zu versügen. 
8. 21. 
Nachdem die Kammern dem Vertrage des 
Staates mit der Stadt-Gemeinde Moosburg 
wegen Uebernahme der baulichen Unterhaltung 
zweier Brücken auf Staatsfonds gegen Aufbeb 
ung des zur Zeit dort bestehenden Brücken= und 
Waaren,Zolles die Zustimmung ertheill haben, 
so brauftragen Wir Unser Slaatsministerium 
des Handelo und der öffentlichen Arbriten, die 
erforderlichen Vollzugsanordnungen zu treffen. 
s. 22. 
Die Joll= und Handelsverhältnisse im Allge- 
meinen und für die Zukunft betreffend. 
A. 
Wir haben die nachbezeichucten bereits pu- 
blicirten Verordnungen über Zoll= und Tarifs-= 
gegenstände, sowie über die mit auswärtigen 
Staaten abgeschlossenen Verträge in Zoll-, Schiff- 
fahrts= und Handelsangelegenheiten, als: 
1) die Bekanntmachung vom 13. September 
1859, den Handels= und Schiffahrts- 
vertrag zwischen dem Zollverein und der 
Argentinischen Conföderation betreffend; 
2) die Vererdnung vom 26. October 1859, 
die Abänderung des Vereinszolltarifs be- 
treffend; 
3) die Bekanntmachung vom 24. Dercember 
1359, die Aufhebung des Verboles der 
Pferde-Ausfuhr betr.; 
4) die Bekanntmachung vom 19. Februar 1860, 
die Additional-Convention vom 28. Octo- 
ber 1859 zu dem Handels= und Schif- 
fahrtsvertrage vom 23. Juni 1845 zwi- 
schen den Staaten des deultschen Zoll= und 
Hamelsvereines einerseits und Sardinien 
andererseits betreffend; 
und 
5) die Verordnung vom 21. Februar 1861, 
die Aufhebung der Durchgangozölle und 
der die Stelle von solchen vertretenden 
Auogangszölle betressend,
	        
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