Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

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Verkehrs erforderlichen Staatsaufwandes, Unsere 
volle Anerkennung auszudruͤcken. 
Außerdem ist es Unserem landesväter- 
lichen Herzen ein lebhaft gefühltes Bedürfuiß, 
Unsere freudige Anerkennung der ächt baveri- 
schen und zugleich deutschen Haltung laut aus- 
zusprechen, welche die Vertreter Unseres Vol- 
kes gegenüber von Bestrelungen dewährt haben, 
die seine wohlbegründete Selbständigkeit gefähr- 
den würden. Es bekundet sich auch darin das 
zwischen Bayerns Könige und seinem Volke 
glücklich bestehende innige Verständmß, auf wel- 
ches Wir mit gerechtem Stolze blicken. In 
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dieser vertrauensvollen Einigkeit wollen Wir den 
Stürmen, welche die Zukunft vielleicht in ihrem 
Schooße birgt, getrost entgegengeben. 
Gerne geben Wir Uns der Honnung 
hin, daß mit dem Segen des Allmächtigen vie 
Ergebnisse der Arbeiten dieses Landtages, Un- 
sern landespäterlichen Absichten entsprechend, die 
Wohlfahrt de# Landes nach allen Richtungen 
fördern werden, und bleiben, indem Wir die 
gegenwärtige Versammlung schließen, Unsern 
Lieben und Getreuen mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
Gegeben zu Berchtesgaden den 10. November 1861. 
(cdes) Maximilian. 
rhr. v. Ichrenk. v. Zuehl. v. Menmayr. Erhr. v. Mulzer. v. Pfeufer. v. Spiee. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der General-Secretär des Staatsrathes, 
Seb. v. Hobell. 
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