63
protokolle den beiden Kammern zur Kennt-
nißnahme und bezüglich der ihren verfass-
ungsmäßigen Wirkungskreis berührenden
Punkte zur Anerkennung und Zustimmung
mitgetheilt worden ist, und solche sowohl
für den bezeichneten Vertrag als auch ra-
für erfolgt ist, daß
1) die durch diesen Vertrag für den un-
mittelbaren Uebergang von Waaren aus
dem frreien Verkehr Oesterreichs in das
Gebiet des Zollvereins vereinbarten Zoll-
befreiungen und Zollermaßigungen für
den Waareneingang über die Grenze
64
gegen alle anderen Staaten in An-
wendung gebracht werden und daß
bezüglich der hiedurch veranlaßten Ab-
änderungen des am 1. Juli l. Is. in
Wirksamkeit tretenden Vereinszolltarifs
von der im §. 13 des Zollgesetzes vom
2
J—
17. November 1837 vorgeschriebenen
Publicationsfrift Umgang genommen
werde, —
so bestimmen und verordnen Wir hiemit,
indem Wir'’diesem Gesammtbeschlusse Un-
sere Genehmig'ng ertheilen, daß zum Voll-
zuge des gedach en Vertrages das Erforder-
liche eingeleitet und verfugt werde.
Gegeben zu Schloß Berg am 28. Juni 1865.
Ludwig.
frhr. v. d. Pfordten.
v. Koch.
v. Neumayr.
v. Pfeufer. v. Latz. v. Vomhard.
v. Pfretzschner.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der Generalsecretär des Staatsrathes,
Seb. von Kobell,