Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1863+1865. (20)

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Gesetz-Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
r— 
7. 
— 
II. 
  
München, den 13. Juli 1865. 
In hallt. 
Abschied für den Landtag des Königreichs Bayern. 
  
Abschied 
für den Landtag des Königreichs Bayern. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von Baye 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Dayern, Franken und in 
Schwaben ete. ete. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir haben Uns bei dem nunmehr ein- 
getretenen Schlusse des Landtages über die an 
Uné gelangten gemeinschaftlichen Beschlüsse der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der 
Abgeordneten, sowie über die Berathungen und 
Verhandlungen belder Kammern ausführlichen 
Vortrag erstatten lassen und ertheilen hierauf 
nach Vernehmung Unseres Gesammt-Staats- 
ministeriums und Staatsrathes Unsere König- 
lichen Entschließungen, wie folgt: 
I. Abschnitt. 
Beschlüsse der Kammern über die eles. 
Entwürse und andere Vorlagen der Staats. 
Regierung. 
8. 1. 
Die Gesetze: 
1) einige Bestimmungen der allgemeinen deut- 
schen Wechselordnung, 
2) die Vervollständigung und weitere? Aus- 
dehnung der baverischen Staatseisenbahnen, 
13
	        
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