III.
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Kreis-Irren,-Anstalt
8. 5.
Einen Credit für die weiteren Militär-
bedürfnisse in den 2 Jahren 186 5/67
der VIII. Finanzperiode betreffend.
Wir haben dem Gesammtbeschlusse des Land-
tages über den Gesetzentwurf, einen Credit für
die weiteren Milltärbedürfnisse in den 2 Jahren
1865/67 der VIII. Finanzperlode betr., Unsere
Genehmigung ertheilt und demzufolge das unter
Ziffer III. beigesügte Gesetz erlassen.
8. 6.
Die Verlängerung der Wirksamkeit
des provisorischen Kestungsreglements
und Baurayons' Regulativs für die
Bundesfestungen Ulm und Rastatt
betreffend.
Das Gesetz über die Verlängerung der Wirk-
samkeit des auf Grund des Gesetzes vom 10. No-
vember 1861 mitlelst königlicher Verordnung vom
28. Jannar 1863 verkündeten provisorischen
Festungsreglements und Baurayonsregulativs für
die Bundesfestungen Ulm und Rastatt haben
Wir unter Genehmigung der von beiden Kam-
mern vorgeschlagenen Abänderungen sanctiontrt
und das hienach ausgefertigte, unter Ziffer IV.
angefügte Gesetz erlassen.
8. 7.
Die Aufnahme eines Anlehens zur Dec-
ung der Kosten für Herstellung einer
in Oberfranken
betreffend.
Wir haben dem Gesammtbeschlusse des Land-
lages über den Gesetzentwurf, die Aufnahme eines
Anlehens zur Deckung der Kosten für Herstellung
einer Kreis-Irren-Anstalt in Oberfranken betr.,
Unsere Genehmigung erthellt und demzufolge
V. das unter Ziffer V. beigesügte Gesetz erlassen.
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b. ".
Die Eisenbahnbau-Dotation für die
VIII. Finanzperiode betreffend.
Dem Gesetzentwurse über die Elsenbahnbau-
Dotation für die VIII. Flnanzperlode haben Wir
nach dem darüber von beiden Kammern gefaßten
Gesammtbeschlusse Un sere Sanction ertheilt, und
demzufolge das unter Ziffer VI. anliegende Gesetz
ausfertigen lassen.
8. 9.
Die Ertheillung einer Amnestie wegen
der im Jahre 1849 veruͤbten politischen
Verbrechen und Vergehenbetreffend.
Dem Gesetzentwurfe, die Ertheilung einer Am-
nestie wegen der im Jahre 1849 verübten po-
litischen Verbrechen un Vergehen betr., haben
Wir nach dem darüber von beiden Kammern
gefaßten Gesammtbeschlusse Unsere Sanction
Beilage VI.
erthellt und demzufolge das unter Ziffer VII. Beilage VII.
anliegende Gesetz ausfertigen lassen.
C. 10.
Die Gründung eines Unterstützungs-
Vereines für die Hinterlassenen der
k. baverischen Staatsdiener betr.
Dem Gesammbbeschlusse der Kammern des
Landtags hinsichtlich des mit Unserer Er-
mächtigung an dieselben gelangten Postulates
behuss der Gründung eines allgemeinen Unter-
stützungs= Vereines für die Hinterlassenen der
k. bayerischen Staatsdiener und einer hiemit
verbundenen Töchtercasse:
Es sei:
a. dem auf Grundlage der mitgetheilzen, vor-
läufig zu modificirenden Statuten zu bilden-
den allgemeinen Unterstützungs-Vereine für
die Hinterlassenen der k. bayerischen Staats-
diener zu seiner Dotation
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