Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1863+1865. (20)

III. 
— 
Kreis-Irren,-Anstalt 
8. 5. 
Einen Credit für die weiteren Militär- 
bedürfnisse in den 2 Jahren 186 5/67 
der VIII. Finanzperiode betreffend. 
Wir haben dem Gesammtbeschlusse des Land- 
tages über den Gesetzentwurf, einen Credit für 
die weiteren Milltärbedürfnisse in den 2 Jahren 
1865/67 der VIII. Finanzperlode betr., Unsere 
Genehmigung ertheilt und demzufolge das unter 
Ziffer III. beigesügte Gesetz erlassen. 
8. 6. 
Die Verlängerung der Wirksamkeit 
des provisorischen Kestungsreglements 
und Baurayons' Regulativs für die 
Bundesfestungen Ulm und Rastatt 
betreffend. 
Das Gesetz über die Verlängerung der Wirk- 
samkeit des auf Grund des Gesetzes vom 10. No- 
vember 1861 mitlelst königlicher Verordnung vom 
28. Jannar 1863 verkündeten provisorischen 
Festungsreglements und Baurayonsregulativs für 
die Bundesfestungen Ulm und Rastatt haben 
Wir unter Genehmigung der von beiden Kam- 
mern vorgeschlagenen Abänderungen sanctiontrt 
und das hienach ausgefertigte, unter Ziffer IV. 
angefügte Gesetz erlassen. 
8. 7. 
Die Aufnahme eines Anlehens zur Dec- 
ung der Kosten für Herstellung einer 
in Oberfranken 
betreffend. 
Wir haben dem Gesammtbeschlusse des Land- 
lages über den Gesetzentwurf, die Aufnahme eines 
Anlehens zur Deckung der Kosten für Herstellung 
einer Kreis-Irren-Anstalt in Oberfranken betr., 
Unsere Genehmigung erthellt und demzufolge 
V. das unter Ziffer V. beigesügte Gesetz erlassen. 
110 
b. ". 
Die Eisenbahnbau-Dotation für die 
VIII. Finanzperiode betreffend. 
Dem Gesetzentwurse über die Elsenbahnbau- 
Dotation für die VIII. Flnanzperlode haben Wir 
nach dem darüber von beiden Kammern gefaßten 
Gesammtbeschlusse Un sere Sanction ertheilt, und 
demzufolge das unter Ziffer VI. anliegende Gesetz 
ausfertigen lassen. 
8. 9. 
Die Ertheillung einer Amnestie wegen 
der im Jahre 1849 veruͤbten politischen 
Verbrechen und Vergehenbetreffend. 
Dem Gesetzentwurfe, die Ertheilung einer Am- 
nestie wegen der im Jahre 1849 verübten po- 
litischen Verbrechen un Vergehen betr., haben 
Wir nach dem darüber von beiden Kammern 
gefaßten Gesammtbeschlusse Unsere Sanction 
Beilage VI. 
erthellt und demzufolge das unter Ziffer VII. Beilage VII. 
anliegende Gesetz ausfertigen lassen. 
C. 10. 
Die Gründung eines Unterstützungs- 
Vereines für die Hinterlassenen der 
k. baverischen Staatsdiener betr. 
Dem Gesammbbeschlusse der Kammern des 
Landtags hinsichtlich des mit Unserer Er- 
mächtigung an dieselben gelangten Postulates 
behuss der Gründung eines allgemeinen Unter- 
stützungs= Vereines für die Hinterlassenen der 
k. bayerischen Staatsdiener und einer hiemit 
verbundenen Töchtercasse: 
Es sei: 
a. dem auf Grundlage der mitgetheilzen, vor- 
läufig zu modificirenden Statuten zu bilden- 
den allgemeinen Unterstützungs-Vereine für 
die Hinterlassenen der k. bayerischen Staats- 
diener zu seiner Dotation 
3½
	        
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