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daß zum Vollzuge der gedachten Verträge das
Erforderliche eingeleitet und verfügt werde.
I!0. In Ansehung der die Zoll= und Handels-
verhaltnisse für die Zukunft betrefsenden Postulate
wurde den Gesamintbeschlüssen der beiden Kammern
bereits durch Ziffer II. der Königlichen De.la-
ration vom 5. October 1863 (Gesetzblalt vom
13. October 1863) die Genehmigung ertheilt.
Der an Uns gestellten Bitte:
thunllchst dahin zu wirken, daß der Eingangs-
zoll nach Oesterreich auf jene baperischen Fa-
bricate, welche in dem neuen Tarife eine so
namhafte Erhöhung erfahren haben, wieder
auf den bieherigen Zwischenzoll reducirt werde,
werden Wir bei sich darbietender Gelegenheit
die geeignete Berücksichtigung zuwenden lassen
Nachtrags-Postulate zum Finanzgesetze für
die VII. Finanzperiode 1861 67.
8. 13.
Dem Gesammtbeschlusse beider Kammern des
Landtages über das Nachtrags-Postulat „den
Mehrbedarf für die Gerichte und Beuirksämter
in den Jahren 1863 67 betreffend“, dabin
lautend:
? Es sei
"1) der Ctat des k. Staatsministeriums der
Justiz für die letzten 1 Jahre der VIII.
Finanzperiode 1863°/67 um den Betrag
von jährlich. 178,708 fl.,
der Etat des k. Staatsministeriums des
Innern für die gleiche Zeit um den Betrag
von jährlich 13957.300 fl.
zu erhöhen",
serner dem Gesammtbeschlusse beider Kammern
des Landtags über die Nachtragscredite Unserer
Staatsministerien der Justif und des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten in den
Jahren 186 4/67 in nachstehender Fassung:
„2)
„Es mäöge nachträglich für die letzten vier
Jahre der VIII. Finanzperiode 1863/67
1) der Staatsaufwandsctat des Staatsministe-
riums der Justik um den Betrag von jährlich
108,000 fl.,
2) der Staateaufwandsetat für Staatsanstalten
auf Erziehung und Bildung zur Errichtung
dritter Lehrturse in den Schullehrer-Semi-
narien um den Betrag von jährlich 43,881 fl.,
3) der Staatsaufwandsctat für Staatsanstalten
auf katholischen Cultus zur Erhöhung der
Bezüge der katholischen Pfarrer auf 700 fl.
des Jahres mit jährlich 96,690 fl.,
1) der Staalsaufwandsetat für Staatsanstalten
auf protestantischen Cultus zur Cehöhung
der Bezüge der protestantischen Pfarrer auf
800 fl. des *°r„nz um den Betrag von
jährlich 120,637 fl,
5) der Stoatsaufwanbsciat für Zuschüsse zu den
Kreisfonds für Pensionirung und Ulnter-
stützung dienstuntauglich gewordener deutscher
Schullehrer um 80,000 fl.
jährlich erhöht werden, und
6) es möge für Ergänzungsbauten an den
Schullehrer-Seminarien und Einrichtung der-
selben ein Credit von 208, 573 fl.
auf die Mehreinnahmen der laufenden Finanz-
periode ceröffnet werden“
haben Unser höchstseliger Vater König Mari-
milian II. bereils unter'm 5. October 1863
die Genehmigung ertheilt, und sind daraushin
zum Vollmge derselben, mit dem Verwaltungs-
jahre 1863,61 beginnend, von Unserem
Staatsministerium der Finanzen die geeigneten
Einleitungen getroffen worden.
Anlangend den mit ersterem Gesammtbeschlusse
verbundenen Antrag:
„Es seien der Landesvertretung bei ihrem nächsten
Zusammentritte zum Zwecke der Permehrung