Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1863+1865. (20)

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daß zum Vollzuge der gedachten Verträge das 
Erforderliche eingeleitet und verfügt werde. 
I!0. In Ansehung der die Zoll= und Handels- 
verhaltnisse für die Zukunft betrefsenden Postulate 
wurde den Gesamintbeschlüssen der beiden Kammern 
bereits durch Ziffer II. der Königlichen De.la- 
ration vom 5. October 1863 (Gesetzblalt vom 
13. October 1863) die Genehmigung ertheilt. 
Der an Uns gestellten Bitte: 
thunllchst dahin zu wirken, daß der Eingangs- 
zoll nach Oesterreich auf jene baperischen Fa- 
bricate, welche in dem neuen Tarife eine so 
namhafte Erhöhung erfahren haben, wieder 
auf den bieherigen Zwischenzoll reducirt werde, 
werden Wir bei sich darbietender Gelegenheit 
die geeignete Berücksichtigung zuwenden lassen 
Nachtrags-Postulate zum Finanzgesetze für 
die VII. Finanzperiode 1861 67. 
8. 13. 
Dem Gesammtbeschlusse beider Kammern des 
Landtages über das Nachtrags-Postulat „den 
Mehrbedarf für die Gerichte und Beuirksämter 
in den Jahren 1863 67 betreffend“, dabin 
lautend: 
? Es sei 
"1) der Ctat des k. Staatsministeriums der 
Justiz für die letzten 1 Jahre der VIII. 
Finanzperiode 1863°/67 um den Betrag 
von jährlich. 178,708 fl., 
der Etat des k. Staatsministeriums des 
Innern für die gleiche Zeit um den Betrag 
von jährlich 13957.300 fl. 
zu erhöhen", 
serner dem Gesammtbeschlusse beider Kammern 
des Landtags über die Nachtragscredite Unserer 
Staatsministerien der Justif und des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten in den 
Jahren 186 4/67 in nachstehender Fassung: 
„2) 
„Es mäöge nachträglich für die letzten vier 
Jahre der VIII. Finanzperiode 1863/67 
1) der Staatsaufwandsctat des Staatsministe- 
riums der Justik um den Betrag von jährlich 
108,000 fl., 
2) der Staateaufwandsetat für Staatsanstalten 
auf Erziehung und Bildung zur Errichtung 
dritter Lehrturse in den Schullehrer-Semi- 
narien um den Betrag von jährlich 43,881 fl., 
3) der Staatsaufwandsctat für Staatsanstalten 
auf katholischen Cultus zur Erhöhung der 
Bezüge der katholischen Pfarrer auf 700 fl. 
des Jahres mit jährlich 96,690 fl., 
1) der Staalsaufwandsetat für Staatsanstalten 
auf protestantischen Cultus zur Cehöhung 
der Bezüge der protestantischen Pfarrer auf 
800 fl. des *°r„nz um den Betrag von 
jährlich 120,637 fl, 
5) der Stoatsaufwanbsciat für Zuschüsse zu den 
Kreisfonds für Pensionirung und Ulnter- 
stützung dienstuntauglich gewordener deutscher 
Schullehrer um 80,000 fl. 
jährlich erhöht werden, und 
6) es möge für Ergänzungsbauten an den 
Schullehrer-Seminarien und Einrichtung der- 
selben ein Credit von 208, 573 fl. 
auf die Mehreinnahmen der laufenden Finanz- 
periode ceröffnet werden“ 
haben Unser höchstseliger Vater König Mari- 
milian II. bereils unter'm 5. October 1863 
die Genehmigung ertheilt, und sind daraushin 
zum Vollmge derselben, mit dem Verwaltungs- 
jahre 1863,61 beginnend, von Unserem 
Staatsministerium der Finanzen die geeigneten 
Einleitungen getroffen worden. 
Anlangend den mit ersterem Gesammtbeschlusse 
verbundenen Antrag: 
„Es seien der Landesvertretung bei ihrem nächsten 
Zusammentritte zum Zwecke der Permehrung
	        
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