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Uebereinkunft
wegen
Erhebung einer Abgabe von Sahz.
Dle Regierungen von Preußen, Bayern,
Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, die
bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-
Vereine betheiligten Staaten, Braunschweig
und Oldenburg, von dem Wunsche geleitet,
die Beschränkungen, denen der Verkehr mit
Salz im Gebiete des deutschen Zoll= und
Haudelsvereins zur Zeit noch unterliegt, zu
beseltigen, haben zu diesem Zwecke Ver-
handlungen eröffnen lassen, wozu als Be-
vollmächtigte ernannt haben:
Se. Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanz-
Rath Friedrich Wilhelm Alerander
Scheele und
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Re-
gierungsrath Heinrich Albert Eduard
Moser;
Se. Majestät der König von Bayern:
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Georg
Ludwig Carl Gerbig;
Se. Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Fiyanzrath
Julius Hans von Thümmel;
Se. Majestät der König von Wurttemberg:
Allerhöchst Ihren inanzrath Carl Victor
Riecke;
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von
Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Eugen
Regenauer;
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von
Hessen und bei Rhein:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Steuer-
Rath Ludwig Wilhelm Ewald;
die bei dem Thüringischen Zoll= und Han-
delsvereine betheiligten Souveraine, nämlich