Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Uebereinkunft 
wegen 
Erhebung einer Abgabe von Sahz. 
Dle Regierungen von Preußen, Bayern, 
Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, die 
bei dem Thüringischen Zoll= und Handels- 
Vereine betheiligten Staaten, Braunschweig 
und Oldenburg, von dem Wunsche geleitet, 
die Beschränkungen, denen der Verkehr mit 
Salz im Gebiete des deutschen Zoll= und 
Haudelsvereins zur Zeit noch unterliegt, zu 
beseltigen, haben zu diesem Zwecke Ver- 
handlungen eröffnen lassen, wozu als Be- 
vollmächtigte ernannt haben: 
Se. Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanz- 
Rath Friedrich Wilhelm Alerander 
Scheele und 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Re- 
gierungsrath Heinrich Albert Eduard 
Moser; 
Se. Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Georg 
Ludwig Carl Gerbig; 
Se. Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Fiyanzrath 
Julius Hans von Thümmel; 
Se. Majestät der König von Wurttemberg: 
Allerhöchst Ihren inanzrath Carl Victor 
Riecke; 
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von 
Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Eugen 
Regenauer; 
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von 
Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Steuer- 
Rath Ludwig Wilhelm Ewald; 
die bei dem Thüringischen Zoll= und Han- 
delsvereine betheiligten Souveraine, nämlich
	        
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