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Schluß Protokoll.
Die Unterzeichneten vereinigten sich heute,
um die in Vollmacht ihrer hohen Auftrag-
geber abgeschlossene Uebereinkunft wegen Er-
hebung einer Abgabe von Salz nach noch-
maliger gemeinschaftlicher Durchlesung mit
ihrer Unterschrift zu versehen. Bei dieser
Gelegenheit wurde zugleich die in Vollziehung
des Artifels 4 der Ulebereinfunft zwischen
lhnen vereinbarte, hier angeschlossene Ver-
ordnung, betreffend die Erhebung einer Ab-
gabe von Salz, von ihnen schließlich festge-
stellt und wurden sodann noch folgende Er-
klärungen, Verabredungen und erläuternde
Bemerkungen in gegenwärtiges Schluß-Pro-
tokoll niedergelegt:
A. Zur Uebereinkunft.
1. Die vertragenden Reglerungen werden
dahin wirken, daß der Verkehr mit Salz
so viel als möglich erleichtert, insbesondere
die Eisenbahn-Tarifsätze für Salz thunlichst
herabgesetzt werden.
2. Zum Artikel 1. der Uebereinkunft:
Man ist darüber einverstanden, daß durch
die Aufhebung des Artikels 10 des Zoll-
vereinigungs-Vertrages vom 16. Mai 1865
auch die über den Gegenstand des Artikels 10
anderweit zwischen Vereins-Regierungen ge-
troffenen Vereinbarungen außer Wirksamkeit
treten sollen.
3. Zum Artifel 3 der Uebereinkunft:
Da es zur Zeit noch an ausreichenden
Erfahrungen fehlt, um wegen der Zahl der
auf den Salzwerken anzustellenden Steuer-
beamten und der für dieselben auszusetzenden
Gehälter definitive Bestimmung zu treffen,
so soll vorerst der wirkliche Besoldungsauf-
wand dem Verein aufgerechnet werden; es
sollen aber dabei ie nachstehenden Gesichts-
punkte leitend sein.
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