Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Geheimen Sliaats-Archiv aufbewahrt werden lich Preußischen Bevollmächtigten unter dem 
soll, von den Bevollmächtigten unterzeichurt Vorbehalte der alsbaldigen Mittheilung be- 
und untersiegelt und sollen die bereits vor= glaubigter Abdrücke an. vie uͤbrigen Bevoll- 
bereiteten Abdrucke Preußischer Seits nach mächtigten nebst der Uebereinkunft Behufs 
erfolgter Beglaubigung sofort den Bevoll= der weiteren Beförderung an das Königliche 
mächtigten der übrigen Vereins-Regierungen Geheime Staats-Archiv in Empfang ge- 
zugestellt werden. nommen. 
Endlich wurde auch gegenwärtiges Pro- 
tofoll in einem Eremplare, nach geschehener G. w. o. 
Verlesung unterzeichnet und von den König- 
ger. Scheele. Moser. Gerbig. v. Thümmel. Niecke. Regenauer. 
Ewald. v. Liebe.
	        
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