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die Wahl zu, in den Diensten w'lchen
Landes sie ferner stehen wollen.
. Die nach dem Au#tikel XIV des Friedens-
vertrages erwähnten Commissarien werden
sich mit allen denjenigen Gegenständen
beschäftigen, welche mit der Grenzregu-
lirung im Zusammenhange stehen, näm-
lich die Archive, die Rückstände öffent-
licher Abgaben und andere Gegenstände
dleser Art
Sämmtlichen Einwohnern der abzutreten-
den Gebietstheile bleibt während eines
Jahres vom Tage des Austausches der
Ratificationen dieses Vertrages an, die
volle Freizügigkeit nach Bayern vorbe-
halten.
. Indem Preußen das Telegraphenwesen
im Großherzogthum Hessen übernimmt,
sichert es der Königlich Bayerischen Re-
gierung das Recht zur directen eigenen
telegraphischen Verbindung mit der Rhein-
pfalz nach ihrem Bedürfnisse zu, wogegen
Bayern seine bisherigen Telegraphen-
Stationen im Großherzogthum Hessen
zurückzieht.
. In Folge der Abtretung des Bezirkes
um Orb wird die Königlich Preußische
Reglerung die Schwierigkeiten beseitigen,
welche von Kurhessischer Seite bis jetzt
noch dem Vollzuge des ratificirten Ver-
trages über die Auflösung des Condomi-
7.
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nates von Bayern und Kurhessen ent-
gegengestellt hat.
Soweit die im Artikel II. stipulirte Kriegs-
kostenentschädigung in Silberbarren ent-
richtet wird, wollen die hohen Contra-
henten das Pfund fein Silber zu neun
und zwanzig Thaler fünf und zwanzig
Silbergroschen berechnen.
Für den Transport des zur Abtragung
der Kriegskostenentschädlgung bestimmten
gemünzten und ungemünzten Silbers
wird auf Preußischem Territorlum Porto=
freiheit bewilligt
Die Königlich Bayerische Regierung ge-
stattet, daß die gegenwärtig in Württem-
berg stehenden Königlich Preußlschen
Truppen ihren Rückmarsch durch Bayern
nehmen. Die Verpflegung derselben er-
folgt nach dem bisherigen Bundes- Ver-
pflegungs-Reglement.
. In Beziehung auf die vormals Nassau-
ischen und Kurhessischen Truppen, welche
sich zur Zeit noch auf Bayerischem Ge-
biete befinden, werden folgende Abreden
getroffen:
Die genannten Truppen werden Bayer-
ischer Seits baldmöglichst in ihre Hei-
mathsbezirke zurückdirigirt werden. Die
Kosten des Rückmarsches dieser Truppen,
welche, sobald sie die Preußische Demar-
kationslinie berühren, sich den Befehlen
der Preußischen kommandirenden Generale
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