Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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die Wahl zu, in den Diensten w'lchen 
Landes sie ferner stehen wollen. 
. Die nach dem Au#tikel XIV des Friedens- 
vertrages erwähnten Commissarien werden 
sich mit allen denjenigen Gegenständen 
beschäftigen, welche mit der Grenzregu- 
lirung im Zusammenhange stehen, näm- 
lich die Archive, die Rückstände öffent- 
licher Abgaben und andere Gegenstände 
dleser Art 
Sämmtlichen Einwohnern der abzutreten- 
den Gebietstheile bleibt während eines 
Jahres vom Tage des Austausches der 
Ratificationen dieses Vertrages an, die 
volle Freizügigkeit nach Bayern vorbe- 
halten. 
. Indem Preußen das Telegraphenwesen 
im Großherzogthum Hessen übernimmt, 
sichert es der Königlich Bayerischen Re- 
gierung das Recht zur directen eigenen 
telegraphischen Verbindung mit der Rhein- 
pfalz nach ihrem Bedürfnisse zu, wogegen 
Bayern seine bisherigen Telegraphen- 
Stationen im Großherzogthum Hessen 
zurückzieht. 
. In Folge der Abtretung des Bezirkes 
um Orb wird die Königlich Preußische 
Reglerung die Schwierigkeiten beseitigen, 
welche von Kurhessischer Seite bis jetzt 
noch dem Vollzuge des ratificirten Ver- 
trages über die Auflösung des Condomi- 
7. 
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nates von Bayern und Kurhessen ent- 
gegengestellt hat. 
Soweit die im Artikel II. stipulirte Kriegs- 
kostenentschädigung in Silberbarren ent- 
richtet wird, wollen die hohen Contra- 
henten das Pfund fein Silber zu neun 
und zwanzig Thaler fünf und zwanzig 
Silbergroschen berechnen. 
Für den Transport des zur Abtragung 
der Kriegskostenentschädlgung bestimmten 
gemünzten und ungemünzten Silbers 
wird auf Preußischem Territorlum Porto= 
freiheit bewilligt 
Die Königlich Bayerische Regierung ge- 
stattet, daß die gegenwärtig in Württem- 
berg stehenden Königlich Preußlschen 
Truppen ihren Rückmarsch durch Bayern 
nehmen. Die Verpflegung derselben er- 
folgt nach dem bisherigen Bundes- Ver- 
pflegungs-Reglement. 
. In Beziehung auf die vormals Nassau- 
ischen und Kurhessischen Truppen, welche 
sich zur Zeit noch auf Bayerischem Ge- 
biete befinden, werden folgende Abreden 
getroffen: 
Die genannten Truppen werden Bayer- 
ischer Seits baldmöglichst in ihre Hei- 
mathsbezirke zurückdirigirt werden. Die 
Kosten des Rückmarsches dieser Truppen, 
welche, sobald sie die Preußische Demar- 
kationslinie berühren, sich den Befehlen 
der Preußischen kommandirenden Generale 
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