Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gesetz- Blatt 
fuͤr das 
Königreich Bayern. 
- 
AM 8. 
München, den 30. März 1867. 
  
Inhalt 
Gesetz, die Ausgleichung und 
ergütung der durch den Krieg des Jahres 1866 erwachsenen Kriegslasten betr. 
  
Gesetz, 
die Ausgleichung und Verguͤtung der durch den 
Krieg des Jahres 1866 erwachsenen Kriegs= 
lasten betr. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in 
Ichwaben ete. cte. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsraths mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
ver Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Artikel 1. 
Die Leistungen, welche durch den Krieg 
des Jahres 1866 für bayerische und mit 
denselben verbündete oder feindliche Truppen 
verschiedenen Landestheilen in Bayern auf- 
erlegt worden sind, sowie die in Folge von 
Kriegsoperationen im Inlande verursachten 
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