Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gesetz-Vatt 
für das 
Königreich Bayern. 
München, den 5. Mai 1869. 
Inhalt: 
Ubschied für den Landtag des Königreichs Bayern. 
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeord- 
Abschied 
für den Landtag des Königreichs Bayern. neten, sowie über die Berathungen und Verhand- 
lungen ausführlichen Vortrag erstatten lassen und 
ertheilen hierauf nach Vernehmung Unseres Ge- 
Ludwig II. sammt-Staatsministeriums und Staatsrathes Un- 
von Gotte# Gnaden König von Vayern, sere Königlichen Entschließungen, wie folgt: 
9 (4 bei Uhein, 
erzog von Bayern, Franken und in 
— etc. I. Abschnitt. 
Peschlüsse der NKammern über die Heses= 
Auseren Gruß zuvor, Ciebe und Getreue! entwürse und andere Vorlagen der Staats- 
kregierung. 
Wir haben Uns bei dem nunmehr ein- 
getretenen Schlusse des Landtags über die an Uns 8. 1. 
gelangten gemeinschaftlichen Beschlüsse der Kammer ie Gesetze: 
78
	        
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