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beauftragen Wir Unsere sämmtlichen Civil-
Staatsministerien, die Einleitungen zur Ausarbei-
tung eines bezüglichen Gesetzentwurfes alsbald ein-
treten zu lassen, indem Wir Uns die Erwägung
der Frage, ob derselbe dem nächsten Landtage vor-
zulegen sei, noch vorbehalten.
8. 40.
Aus Anlaß des ausgesprochenen Wunsches:
„bei den künftigen Budgetvorlagen zur
Erleichterung des Ueberblicks des Betrages
der gesammten Penfionen eine Zusammen-
stellung sämmtlicher pragmatischer Pensionen
in Einem Verzeichnisse beizugeben.
tragen Wir Unserem Staateministerium der
Finanzen auf, den künftigen Budgetverlagen eine
summarische Zusammenstellung der sämmtlichen
Pensionen nach deren jeweiligem Stande anzu-
reihen.
C. 41.
Wir haben, den Wünschen der beiden Kammern
entsprechend, bereits genehmigt:
1) daß zur dringend gebotenen Verstärkung.
der Controle der Mobiliar-Feuerversicherun-
gen diesseits des Rheins die Mitwirkung der
Brandversicherungs = Inspectoren unbeschadet
ihrer eigentlichen Dienstesaufgabe in Anspruch
genommen, daß
2) behufs der Gewinnung der Mittel für die
Remunerirung dieser außerordentlichen Dienst-
leistungen, sowie für die Bestellung einer ähnli-
chen Controle in der Pfalz den Mobiliar=
feuerversicherungsgesellschaften, soweit thun-
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lich, ein angemessener Concurrenzbeitrag auf-
erlegt, daß
3) eventuell zur Ergänzung des bezügli
Bedarfes diesseits des Rheins ein Aversalzu-
schuß bis zu dem Marimalbetrage von 10,000 fl.
von der Immobili g
an die königl. Centralstaatscassa je nach Be-
darf in jedem Jahre der IX. Finanzperiode
geleistet werde, und daß endlich
4. 5441
seuer versicher 8 t
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4) in Erwägung gezogen werde, ob und in
welcher Weise den Districtspolizeibehörden in
Ansehung der ihnen nach den Bestimmungen
des Brandversi #erungsgesetzes vom 28. Mai
1852 dermalen obliegenden Geschäfte etwa eine
erhebliche Erleichterung gewährt werden könne.
g. 42.
Hinsichtlich der an Uns gebrachten Bitte:
„die Ausführung der Brücke über die
Donau bei Vilshofen durch die Organe der
Staatsregierung in Angriff zu nehmen, se-
bald der Mehrbedarf für diese Brücke über
den zur Zeit admassirten. Brückenbaufond in
Vilshofen durch vertragsmäßige Ueberlassung
des Localmalzaufschlages an den Staat duf
eine angemessene Reihe von Jahren sicher
gestellt sein wird“
erwidern Wir, daß der Bau der Brücke in An-
griff genommen werden wird, sobald die vertrags-
mäßige Ueberlassung des admassirten Brückenbau-
fonds, sowie des Localmalzaufschlages an den Staat
auf eine entsprechende Dauer sicher gestellt sein
wird, da die bautechnischen Vorbereitungen zu dem
Brückenbaue bereits angeordnet sind.