Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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B. 
Wũnsche und Anträge zu den Nachweisungen. 
KG. 43. 
Dem an Uns gestellten Antrage: 
„es mäge auf Erzielung eincs höheren 
Erträgnisses des Staatsgutes Schleißheim 
namentlich durch Aufforstung der zur Land- 
wirthschaft weniger geeigneten Grundstücke 
und durch Verpachtung von Gewerben und 
Fabriken baldthunlichst Bedacht genommen 
werden“ 
ist, inseweit es die obwaltenden Verhälmisse ge- 
statten, bereits entsprochen, theils sind die zur 
Erreichung des bezeichneten Zweckes geeigneich 
Maßnahmen eingeleitet worden. 
Wir tragen übrigens Unserem Staatsministe- 
rium der Finanzen auf, diesem Gegenstande fort- 
gesetzt die sorgfältigste Berücksichtigung zuzuwenden. 
g. 44. 
Auf den an Uns gebrachten Antrag: 
„daß die Verrechnung der in Ausgabe 
kommenden Summen für Eisenbahnzinsga- 
rantien in den Rechnungsnachweisungen evi- 
dent gehalten werden möchten," 
ertheilen Wir Unserem Staatsministerium der 
Finanzen den Auftrag behufs entsprechender Vor- 
merkung und Exidenthaltung der Ausgaben für 
Eisenbahnzinsgarantien in den Rechnungs-Nach- 
weisungen das Erforderliche anzuordnen. 
KC. 45. 
Der an Uns gestelltem Bitte, daß Vorsorge ge- 
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treffen werden möge, die Unterhaltungskosten der- 
jenigen Distriolsstraßen, welche in Folge des Baues 
von Eisenbahnen den Charakter von Staatsstraßen 
angenommen haben, auf die Staatscasse zu über- 
nehmen, steht im Allgemeinen die Schwierigkeit 
einer solchen Ausscheidung der Straßen und ins- 
besondere für die laufende Finanzperiode der Man- 
gel verfügbarer Mittel zu deren Unterhaltung ent- 
gegen, weßhalb Wir dieser Bitte zur Zeit nicht 
zu willfahren vermögen. 
K. 46. 
Dem Antrage der beiden Kammern, 
„daß die anfallenden Zinsen sowie die zur 
Heimzahlung gelangenden Capitalien des allge- 
im nen Industric-Unterstützungsfonds ferner- 
bin nicht zur Unterstützung einzelner Indu- 
strieller oder industrieller Unternehmungen, 
sondern zur Verleihung von unangreifbaren 
Fundationscapitalien für technische und ge- 
werbliche Schulen verwendet werden," 
ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung. 
C. 
Nesondere Wünsche und nträge. 
8. 47. 
Die Verlegung des Staatsgüterbahn- 
hofes zu Nürnberg betreffend. 
In Folge der mit Gesammtbeschluß des Land- 
tags vom 21. Juni 1866 an Uns gebrachten 
Bitte: 
„zu verfügen, daß die Erweilerung des 
Bahnhofes in Nürnberg unter sorgfältiger
	        
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