831
B.
Wũnsche und Anträge zu den Nachweisungen.
KG. 43.
Dem an Uns gestellten Antrage:
„es mäge auf Erzielung eincs höheren
Erträgnisses des Staatsgutes Schleißheim
namentlich durch Aufforstung der zur Land-
wirthschaft weniger geeigneten Grundstücke
und durch Verpachtung von Gewerben und
Fabriken baldthunlichst Bedacht genommen
werden“
ist, inseweit es die obwaltenden Verhälmisse ge-
statten, bereits entsprochen, theils sind die zur
Erreichung des bezeichneten Zweckes geeigneich
Maßnahmen eingeleitet worden.
Wir tragen übrigens Unserem Staatsministe-
rium der Finanzen auf, diesem Gegenstande fort-
gesetzt die sorgfältigste Berücksichtigung zuzuwenden.
g. 44.
Auf den an Uns gebrachten Antrag:
„daß die Verrechnung der in Ausgabe
kommenden Summen für Eisenbahnzinsga-
rantien in den Rechnungsnachweisungen evi-
dent gehalten werden möchten,"
ertheilen Wir Unserem Staatsministerium der
Finanzen den Auftrag behufs entsprechender Vor-
merkung und Exidenthaltung der Ausgaben für
Eisenbahnzinsgarantien in den Rechnungs-Nach-
weisungen das Erforderliche anzuordnen.
KC. 45.
Der an Uns gestelltem Bitte, daß Vorsorge ge-
832
treffen werden möge, die Unterhaltungskosten der-
jenigen Distriolsstraßen, welche in Folge des Baues
von Eisenbahnen den Charakter von Staatsstraßen
angenommen haben, auf die Staatscasse zu über-
nehmen, steht im Allgemeinen die Schwierigkeit
einer solchen Ausscheidung der Straßen und ins-
besondere für die laufende Finanzperiode der Man-
gel verfügbarer Mittel zu deren Unterhaltung ent-
gegen, weßhalb Wir dieser Bitte zur Zeit nicht
zu willfahren vermögen.
K. 46.
Dem Antrage der beiden Kammern,
„daß die anfallenden Zinsen sowie die zur
Heimzahlung gelangenden Capitalien des allge-
im nen Industric-Unterstützungsfonds ferner-
bin nicht zur Unterstützung einzelner Indu-
strieller oder industrieller Unternehmungen,
sondern zur Verleihung von unangreifbaren
Fundationscapitalien für technische und ge-
werbliche Schulen verwendet werden,"
ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung.
C.
Nesondere Wünsche und nträge.
8. 47.
Die Verlegung des Staatsgüterbahn-
hofes zu Nürnberg betreffend.
In Folge der mit Gesammtbeschluß des Land-
tags vom 21. Juni 1866 an Uns gebrachten
Bitte:
„zu verfügen, daß die Erweilerung des
Bahnhofes in Nürnberg unter sorgfältiger