Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gesetz-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
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F 12 
— r— 
München, den 2. Mai 1867. 
Inhalt: 
esetz, einen Credit für die weiteren Militärbedürsnisse in dem letzten Jahre 1806.67 der VIlll. Finanzperiode betr. 
Gesetz, der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
einen Credit für die weiteren Militärbedürfnisse was folgt: 
in dem letzten Jahre 1866/67 der VIII. Finanz= 
Periode betr. 
Artikel 1. 
außerordentlicher Credit 
  
Ludwig II. Es wird 
von Gottes Gnaden König von Bayern, eröffnet: 
Pfalzgraf bei Uhein, I. für die zu bestreitenden Ausgaben in 
Herzog von Bayern, Franken und in der Periode vom 1. October 1866 bis 
Schwaben ete. ete. 31. Dezember 1867: 
Wir haben nach Vernehmung Unseres a) für den laufenden Unterhalt des 
Staatsraths mit Beirath und Justimmung höheren Standes Pferden der 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer activen Armee, sowie für die erste 
12
	        
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