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Gesetz-Blatt
für das
Königreich Bayern.
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F 12
— r—
München, den 2. Mai 1867.
Inhalt:
esetz, einen Credit für die weiteren Militärbedürsnisse in dem letzten Jahre 1806.67 der VIlll. Finanzperiode betr.
Gesetz, der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
einen Credit für die weiteren Militärbedürfnisse was folgt:
in dem letzten Jahre 1866/67 der VIII. Finanz=
Periode betr.
Artikel 1.
außerordentlicher Credit
Ludwig II. Es wird
von Gottes Gnaden König von Bayern, eröffnet:
Pfalzgraf bei Uhein, I. für die zu bestreitenden Ausgaben in
Herzog von Bayern, Franken und in der Periode vom 1. October 1866 bis
Schwaben ete. ete. 31. Dezember 1867:
Wir haben nach Vernehmung Unseres a) für den laufenden Unterhalt des
Staatsraths mit Beirath und Justimmung höheren Standes Pferden der
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer activen Armee, sowie für die erste
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