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Schlußprotokolle vom gleichen Tage —
Vortrag erstatten lassen und ertheilen
hierauf nach Vernehmung Unseres Ge-
sammt = Staats = Ministeriums und
Staatsrathes Unsere Königliche Ent-
schließung wie folgt:
Nachdem der vorallegirte Vertrag vom
8. Juli 1867 „die Fortdauer des Zoll= und
Handelsvereins betreffend“, sowie die Ueber-
einkunft wegen Erhebung einer Abgabe von
Salz d. d. Berlin den 8. Mai 1867 nebst
Schlußprotokollen, insoweit durch deren In-
halt der verfassungsmäßige Wirkungskreis
des Landtages berührt wird, durch Gesammt--
beschluß beider Kammern unter Beobachtung
der im Titel X §. 7 der Verfassungs-Ur-
kunde vorgeschriebenen Formen die Zustim-
mung des Landtages erhalten hat, ertheilen
Wir hiemit allen denjenigen Bestimmungen
dieser Vereinbarungen, welche den verfassungs-
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mäßigen Wirkungskreis des Landtages be-
rühren, vom 1. Januar 1868 beginnend,
gesetzliche Kraft und Geltung und verfügen,
daß beide sofort durch das Gesetzblatt und
das Kreisamtsblatt der Pfalz verkundigt
und ihrem ganzen Inhalte nach zum Voll-
zuge gebracht werden.
Der von den beiden Kammern
tages an Uns gestellten Bitte:
„dahin zu wirken, daß die Präsidial-
macht Preußen das ihr Ar-
tikel 8 F. 12 des Zollvereinsver=
trages vom 8 Juli 1867 einge-
räumte Einspruchsrecht nicht in einer
den wirthschaftlichen Interessen Bay-
nachtheiligen Weise ausüben
werde,“
werden Wir bei jeder sich darbietenden Ge-
legenheit Berücksichtigung zuwenden lassen.
erns
Gegeben Hohenschwangau, den 16. November 1867.
Ludwig.
fürst von Hohenlohe.
v. Schlör-
v. Ufrehschner.
Erhr. v. Pranchh.
krhr. v. Pechmann. v. Gresser.
u. Lutz.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der Generalsecretär des Staatsrathes,
Seb. von Kobell.