1181
Biesenhofen-Füssen-Grenze;
Augsburg-Ingolstadt;
Landshut-Ingolstadt;
Mühldorf-Vilshofen;
. Donauwörth-Treuchtlingen;
.Nürnberg-Ansbach-Crailsheim resp.
Grenze;
Nürnberg-Bayrcuth;
Derlenbach- Rastar- Grenze;
14. G Ul si Gr renze;
Aschofinnburg- n*
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I. Al
. Verbindungsbahn zwischen der K#erg
Würzburger= und Ansbacher-Bahn;
Verbindungsbahn zwischen der Bahn
München-Buchloc, und Augsburg-Buch-
loe über das Lechfeld;
19. Fichtelgebirgbahn;
. Fortsetzung der Kronacher Bahn nach
Norden;
WMassertrüdingen-Dinkelsbühl;
Bayerische Waldbahn.
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—
Artikel 2.
Bahnverbindungen von localer Wichtigkeit,
welche vom Staate oder durch Privatunter-
nehmung hergestellt werden, sollen nur unter
der Voraussetzung Aussicht auf Unterstützung
haben, wenn für dieselben die Grunderwerbung
und die Herstellung der Erdarbeiten ohne In-
anspruchnahme von Staatsfonds gesichert ist.
Zur Förderung solcher Vleinalbahnen soll
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aus den Ueberschüssen der Rente der Staats-
bahnen und den Ertragsantheilen der Staats-
kasse an den Ueberschüssen der k. priv. bayer.
Ostbahnen nach Erfüllung aller finanzgesetz-
lichen und budgetmäßigen Bestimmungen der
Vicinaleisenbahnbaufond gebildet werden, dessen
Verwaltung der Eisenbahnbau-Dotationskasse
überwiesen wird.
Aus diesem Fond kann höchstens die Hälfte
desjenigen Aufwandes entnommen werden,
welcher für eine auf dem Wege der Gesetzge-
bung festgestellte Vicinalbahn nach Erfüllung
der in Abs. I dieses Artikels aufgestellten Be-
dingung erforderlich ist.
Als Dotation für die IX. Finanzperiode
werden dem Vicinaleisenbahnbaufond die Mehr-
einnahmen aus dem Betriebe der Staatsbah-
nen aus den zwei letzten Jahren der VIII.
Finanzperiode überwiesen, soweit über dieselben
noch nicht gesetzlich verfügt ist.
Artikel 3.
Von den in Artikel 1 aufgeführten Bahnen
sollen die nachbenannten Linien zunächst zur
Ausführung kommen und wird der Bauauf-
wand für dieselben festgesetzt:
1) für die Eisenbahn von
Regensburg im Donau-
thale bis Donauwörth
und von da aufwärts
auf der linken Seite der
Donaubis zur Marbahn
auf den Betrag von 22,000,000 fl.,