Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1181 
Biesenhofen-Füssen-Grenze; 
Augsburg-Ingolstadt; 
Landshut-Ingolstadt; 
Mühldorf-Vilshofen; 
. Donauwörth-Treuchtlingen; 
.Nürnberg-Ansbach-Crailsheim resp. 
Grenze; 
Nürnberg-Bayrcuth; 
Derlenbach- Rastar- Grenze; 
14. G Ul si Gr renze; 
Aschofinnburg- n* 
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See 
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I. Al 
. Verbindungsbahn zwischen der K#erg 
Würzburger= und Ansbacher-Bahn; 
Verbindungsbahn zwischen der Bahn 
München-Buchloc, und Augsburg-Buch- 
loe über das Lechfeld; 
19. Fichtelgebirgbahn; 
. Fortsetzung der Kronacher Bahn nach 
Norden; 
WMassertrüdingen-Dinkelsbühl; 
Bayerische Waldbahn. 
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— 
Artikel 2. 
Bahnverbindungen von localer Wichtigkeit, 
welche vom Staate oder durch Privatunter- 
nehmung hergestellt werden, sollen nur unter 
der Voraussetzung Aussicht auf Unterstützung 
haben, wenn für dieselben die Grunderwerbung 
und die Herstellung der Erdarbeiten ohne In- 
anspruchnahme von Staatsfonds gesichert ist. 
Zur Förderung solcher Vleinalbahnen soll 
1132 
aus den Ueberschüssen der Rente der Staats- 
bahnen und den Ertragsantheilen der Staats- 
kasse an den Ueberschüssen der k. priv. bayer. 
Ostbahnen nach Erfüllung aller finanzgesetz- 
lichen und budgetmäßigen Bestimmungen der 
Vicinaleisenbahnbaufond gebildet werden, dessen 
Verwaltung der Eisenbahnbau-Dotationskasse 
überwiesen wird. 
Aus diesem Fond kann höchstens die Hälfte 
desjenigen Aufwandes entnommen werden, 
welcher für eine auf dem Wege der Gesetzge- 
bung festgestellte Vicinalbahn nach Erfüllung 
der in Abs. I dieses Artikels aufgestellten Be- 
dingung erforderlich ist. 
Als Dotation für die IX. Finanzperiode 
werden dem Vicinaleisenbahnbaufond die Mehr- 
einnahmen aus dem Betriebe der Staatsbah- 
nen aus den zwei letzten Jahren der VIII. 
Finanzperiode überwiesen, soweit über dieselben 
noch nicht gesetzlich verfügt ist. 
Artikel 3. 
Von den in Artikel 1 aufgeführten Bahnen 
sollen die nachbenannten Linien zunächst zur 
Ausführung kommen und wird der Bauauf- 
wand für dieselben festgesetzt: 
1) für die Eisenbahn von 
Regensburg im Donau- 
thale bis Donauwörth 
und von da aufwärts 
auf der linken Seite der 
Donaubis zur Marbahn 
auf den Betrag von 22,000,000 fl.,
	        
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