Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1369 1360 
und dem Zollparlamente vereinbarte Gesetz, trete und durch das Gesetzblatt, sowie das 
die Besteuerung des Zuckers betreffend, im Kreisamtsblatt der Pfalz verkündet werde. 
Königreiche Bayern in Kraft und Geltung 
Gegeben Schloß Berg, den 8. Juli 1869. 
Ludwig. 
(ürst von Hohenlohe. von Dfretzschner. von Gresser. von Schlör. Frhr. von Pranchh. 
von Hörmann. von Fischer, Staatsrath. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsrathes, 
Seb. von Kobell.
	        
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