1519
Unternehmens nicht in Handelsgeschäften be-
steht, betr. S. 1217. 1228. Bezugnahme im
Landtagsabschiede auf die allerhöchste Sanction
dieses Gesetzes. S. 814.
Adjuncten als Mitglieder der Gemeinderäthe
in der Pfalz. Deren Bestellung. S. 1040.
Deren Bestimmung als Stellvertreter der
Bürgermeister. S. 1041. Disciplinargewalt
über dieselben. S. 1070.
— — Deren Obliegenheit bei vorkommenden
Fällen der Verletzung der Strafgesetze. S. 1351.
— Dieselben sind zur Vertretung der Staats-
anwaltschaft bei den Polizeigerichten ihres
Wohnsitzes nicht verpflichtet. S. 1352.
Advocaten und Anwälte können in der Pfalz
nicht mehr zur Ergänzung der Gerichte zu-
gezogen werden. S. 1317.
Agnaten. Aufforderung derselben nach preußi-
schem Rechte. S. 1276.
Alimentation außerehelicher Kinder. Siehe:
„Pfalz"“.
Amtseid der Richter. S. 1303, der Gerichts-
schreiber. S. 1304.
Amtsverwesung bei den Notariaten in der
Pfalz. S. 617—622.
Anerbietungen, gerichtliche. S. 1243.
Anfechtbarkeit der Urtheile, welche von Mi-
litärgerichten vor dem 1. Januar 1870 er-
lassen wurden, an diesem Tage aber die Rechts-
kraft noch nicht beschritten haben. S. 1348.
Anlehen. Aufnahme eines Kreisanlehens zur
Deckung der Kosten für die Vollendung der
Kreisirrenanstalt in Niederbayern. S. 777
bis 780.
Anlehens-Credit. Siehe: „Credit“.
Anträge. Siehe: „Wünsche und Anträge“.
Anwälte. Siehe: „Advocaten“.
Armen= und Krankenpflege.
1520
Anwaltschaft als Erwerbszweig. S. 326.
Anwaltsbestellung in Processen, die am
1. Juli 1870 bereits anhängig waren und
Erweiterung der Fristen in diesem Falle.
S. 1247.
Anwaltszwang bei Subhastationen in der
Pfalz. S. 1284.
Anzeige, gerichtliche, nach preußischem Land-
rechte. S. 1256.
Apotheker. Deren Berechtigung zum Verkaufe
geistiger Getränke im Kleinen. S. 314.
Appellationsgerichte. Eintheilung derselben
in Senate. S. 1308 und 1309. — Besetzung
der Senate bei Entscheidungen. S. 1311.—
Gerichtsschreiber bei denselben. S. 1312 bis
1314. — Die bisherigen Secretäre an den
Appellationsgerichten diesseits des Rheins
sallen weg. S. 1314. Ergänzung der Senate
dieser Gerichtshöfe. S. 1316. — Gerichts-
ferien und Bildung der Feriensenate. S. 1318
bis 1322. — Directorien. S. 1322. Siehe
auch: „Handelsappellationsgerichte".
Armee. Ergänzung der activen Armee. Siehe:
„Wehrverfassung“.
Armenanstalten. Gewerbliche Arbeiten der-
selben. S. 325.
Armencolonien, landwirthschaftliche. König-
liche Entschließung auf die von beiden Kam-
mern an die Krone gebrachte Bitte bezüglich
der Errichtung und Dotirung solcher. S. 812.
Armen= und Krankenpflege. Gesetz, die
öffentliche Armen= und Krankenpflege betr.
S. 1003—1126.
Inhalt:
I. Abtheilung.
Allgemeine Bestimmungen.
S. 1094—1096.
Artikel 1—8.