Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Unternehmens nicht in Handelsgeschäften be- 
steht, betr. S. 1217. 1228. Bezugnahme im 
Landtagsabschiede auf die allerhöchste Sanction 
dieses Gesetzes. S. 814. 
Adjuncten als Mitglieder der Gemeinderäthe 
in der Pfalz. Deren Bestellung. S. 1040. 
Deren Bestimmung als Stellvertreter der 
Bürgermeister. S. 1041. Disciplinargewalt 
über dieselben. S. 1070. 
— — Deren Obliegenheit bei vorkommenden 
Fällen der Verletzung der Strafgesetze. S. 1351. 
— Dieselben sind zur Vertretung der Staats- 
anwaltschaft bei den Polizeigerichten ihres 
Wohnsitzes nicht verpflichtet. S. 1352. 
Advocaten und Anwälte können in der Pfalz 
nicht mehr zur Ergänzung der Gerichte zu- 
gezogen werden. S. 1317. 
Agnaten. Aufforderung derselben nach preußi- 
schem Rechte. S. 1276. 
Alimentation außerehelicher Kinder. Siehe: 
„Pfalz"“. 
Amtseid der Richter. S. 1303, der Gerichts- 
schreiber. S. 1304. 
Amtsverwesung bei den Notariaten in der 
Pfalz. S. 617—622. 
Anerbietungen, gerichtliche. S. 1243. 
Anfechtbarkeit der Urtheile, welche von Mi- 
litärgerichten vor dem 1. Januar 1870 er- 
lassen wurden, an diesem Tage aber die Rechts- 
kraft noch nicht beschritten haben. S. 1348. 
Anlehen. Aufnahme eines Kreisanlehens zur 
Deckung der Kosten für die Vollendung der 
Kreisirrenanstalt in Niederbayern. S. 777 
bis 780. 
Anlehens-Credit. Siehe: „Credit“. 
Anträge. Siehe: „Wünsche und Anträge“. 
Anwälte. Siehe: „Advocaten“. 
Armen= und Krankenpflege. 
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Anwaltschaft als Erwerbszweig. S. 326. 
Anwaltsbestellung in Processen, die am 
1. Juli 1870 bereits anhängig waren und 
Erweiterung der Fristen in diesem Falle. 
S. 1247. 
Anwaltszwang bei Subhastationen in der 
Pfalz. S. 1284. 
Anzeige, gerichtliche, nach preußischem Land- 
rechte. S. 1256. 
Apotheker. Deren Berechtigung zum Verkaufe 
geistiger Getränke im Kleinen. S. 314. 
Appellationsgerichte. Eintheilung derselben 
in Senate. S. 1308 und 1309. — Besetzung 
der Senate bei Entscheidungen. S. 1311.— 
Gerichtsschreiber bei denselben. S. 1312 bis 
1314. — Die bisherigen Secretäre an den 
Appellationsgerichten diesseits des Rheins 
sallen weg. S. 1314. Ergänzung der Senate 
dieser Gerichtshöfe. S. 1316. — Gerichts- 
ferien und Bildung der Feriensenate. S. 1318 
bis 1322. — Directorien. S. 1322. Siehe 
auch: „Handelsappellationsgerichte". 
Armee. Ergänzung der activen Armee. Siehe: 
„Wehrverfassung“. 
Armenanstalten. Gewerbliche Arbeiten der- 
selben. S. 325. 
Armencolonien, landwirthschaftliche. König- 
liche Entschließung auf die von beiden Kam- 
mern an die Krone gebrachte Bitte bezüglich 
der Errichtung und Dotirung solcher. S. 812. 
Armen= und Krankenpflege. Gesetz, die 
öffentliche Armen= und Krankenpflege betr. 
S. 1003—1126. 
Inhalt: 
I. Abtheilung. 
Allgemeine Bestimmungen. 
S. 1094—1096. 
Artikel 1—8.
	        
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