Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1541 
Erziehungs-Anstalten, gewerbliche Arbeiten 
derselben. S. 325. 
— von Privaten errichtete. S. 326. 
Essig. Besteuerung desselben im deutschen Zoll- 
verein. S. 104. 106 ff. 
Ewiggeldsachen nach Münchener Stadtre 
S. 1243. 
F. 
Fabrik= und Handelsräthe. Gewerbsgesetz- 
tiche Bestimmungen über dleselben. S. 322. 
Fährgelder, im deutschen Zollverein. S. 128. 
141. 144. 
Falliment. Siehe „Gantverfahren“ 
Familienrathsbeschluß, nach pfälzischem 
Rechte. S. 1289. 
Fassionen. Siehe: „Pfarrfassionen“ 
Faustpfandgläubiger. Verfahren, wenn 
dieselben das Faustpfand zu ihrer Befrtedigung 
behalten oder veräußern wollen. S. 1244. 
Felddlebstahl. S. 592—593. 
Feldgeschworene. S. 578—534. 
Ferien und Feriensenate. Siehe: erichts- 
ferlen“. 
Festungsarrest bei Militärpersonen. S. 1344. 
Festungsschan zarbeit, bei von Mflitärper- 
sonen begangenen Verbrechen. In welchen 
Fällen Zuchthausstrafe an deren Stelle tritt, 
S. 1343 — in welchen Fällen Gefängniß- 
strafe. S. 1344. 
— — nachden früheren Militärstrafbestimmungen. 
S. 1345. 
Fett. Bestenerung desselben im deutschen Zoll- 
verein. S. 106 ff. 
Feuerversicherung. Königlich allerhöchste Er- 
klärung im Landtagsabschiede auf die in Be- 
zug auf das Mobiliar= und Immobiliar-= 
Exziehungs-Anstalten. 
Fiscus. 1542 
Feuerversicherungswesen von beiden Kammern 
vorgebrachten Wünsche. S. 829—830. Siehe 
auch: „Brandversicherungs-Anstalt“. 
Feuerwehr. Königlich allerbäöchste Erklärung im 
Landtagsabschiede auf die von beiden Kam- 
mern des Landtags gestellten Bitten bezüglich 
der Leistung von Beiträgen von Seite der 
Immobiliar-Feuerversicherungsanstalt und der 
Mobiliar= Feuerversicherungs= Gesellschaften. 
S. 897—838. Siehe auch: „Feuerversicherung“. 
Fieranten im deutschen Zollverein. Vertrags- 
bestimmungen hierüber. S. 145. 
Filialgewerbe. Gewerbsgesetzliche Besti 
gen hierüber. S. 316. 
Finanz. Geset für die IX. Finanzperiode f8#/#86 
und 1869. S. 421—456. 
Inhalt: 
Titel I. Bestand der Verjahre. § 1—8. 
S. 121—427. — Tistel II. Fsstsetzung der 
Staatsausgaben §. 9—18. S. 427—433. 
Titel TII. Staatseinnahmen. C. 14—18. 
S. 434—436. — Titel IV. Schlußbestim- 
mungen . 19—22. S. 436— 43. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Land- 
tags-Abschiede. S. 805. 
Finanz-Gese b. Königlich allerhöchster Vor- 
behalt zu diesem Gesetze für den Fall eines 
Ausfalles an den Staatseinnahmen. S. 804. 
— Nachtrags-Postulate zum Finanzgesetze für 
die IX. Finanzperiode. S. 820 824. 
Finanz-Operationen, Gesetz, die Ermäch- 
tigung der königlichen Staatsregierung zur 
ornahme von Finanz-Operationen betr. 
S. 5—8. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Land- 
tags-Abschiede. S. 803—804. 
Fiscus. Grbansprüche desselben
	        
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