1541
Erziehungs-Anstalten, gewerbliche Arbeiten
derselben. S. 325.
— von Privaten errichtete. S. 326.
Essig. Besteuerung desselben im deutschen Zoll-
verein. S. 104. 106 ff.
Ewiggeldsachen nach Münchener Stadtre
S. 1243.
F.
Fabrik= und Handelsräthe. Gewerbsgesetz-
tiche Bestimmungen über dleselben. S. 322.
Fährgelder, im deutschen Zollverein. S. 128.
141. 144.
Falliment. Siehe „Gantverfahren“
Familienrathsbeschluß, nach pfälzischem
Rechte. S. 1289.
Fassionen. Siehe: „Pfarrfassionen“
Faustpfandgläubiger. Verfahren, wenn
dieselben das Faustpfand zu ihrer Befrtedigung
behalten oder veräußern wollen. S. 1244.
Felddlebstahl. S. 592—593.
Feldgeschworene. S. 578—534.
Ferien und Feriensenate. Siehe: erichts-
ferlen“.
Festungsarrest bei Militärpersonen. S. 1344.
Festungsschan zarbeit, bei von Mflitärper-
sonen begangenen Verbrechen. In welchen
Fällen Zuchthausstrafe an deren Stelle tritt,
S. 1343 — in welchen Fällen Gefängniß-
strafe. S. 1344.
— — nachden früheren Militärstrafbestimmungen.
S. 1345.
Fett. Bestenerung desselben im deutschen Zoll-
verein. S. 106 ff.
Feuerversicherung. Königlich allerhöchste Er-
klärung im Landtagsabschiede auf die in Be-
zug auf das Mobiliar= und Immobiliar-=
Exziehungs-Anstalten.
Fiscus. 1542
Feuerversicherungswesen von beiden Kammern
vorgebrachten Wünsche. S. 829—830. Siehe
auch: „Brandversicherungs-Anstalt“.
Feuerwehr. Königlich allerbäöchste Erklärung im
Landtagsabschiede auf die von beiden Kam-
mern des Landtags gestellten Bitten bezüglich
der Leistung von Beiträgen von Seite der
Immobiliar-Feuerversicherungsanstalt und der
Mobiliar= Feuerversicherungs= Gesellschaften.
S. 897—838. Siehe auch: „Feuerversicherung“.
Fieranten im deutschen Zollverein. Vertrags-
bestimmungen hierüber. S. 145.
Filialgewerbe. Gewerbsgesetzliche Besti
gen hierüber. S. 316.
Finanz. Geset für die IX. Finanzperiode f8#/#86
und 1869. S. 421—456.
Inhalt:
Titel I. Bestand der Verjahre. § 1—8.
S. 121—427. — Tistel II. Fsstsetzung der
Staatsausgaben §. 9—18. S. 427—433.
Titel TII. Staatseinnahmen. C. 14—18.
S. 434—436. — Titel IV. Schlußbestim-
mungen . 19—22. S. 436— 43.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Land-
tags-Abschiede. S. 805.
Finanz-Gese b. Königlich allerhöchster Vor-
behalt zu diesem Gesetze für den Fall eines
Ausfalles an den Staatseinnahmen. S. 804.
— Nachtrags-Postulate zum Finanzgesetze für
die IX. Finanzperiode. S. 820 824.
Finanz-Operationen, Gesetz, die Ermäch-
tigung der königlichen Staatsregierung zur
ornahme von Finanz-Operationen betr.
S. 5—8.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Land-
tags-Abschiede. S. 803—804.
Fiscus. Grbansprüche desselben