Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Bezugnahme auf die königlich allerhöchste 
Sanctien dieses Gesetzes im Landtagsabschiede. 
S. 811. 
semeindeordunng. 
ordnung für die Pfalz betr. S. 1009 
Inhalt: 
Erste Abtheilung. Von den Gemein- 
den und der Gemeindeverfassung. Art. 1—8. 
S. 1000—1013.— Zweite Abtheilung. 
Von den Gemeindeangehörigen, deren Rechten 
und Pflichten. Art. 9— 13. S. 1011—1019. 
— Dritte Abtheilung. Von dem Ge- 
meinde= und Stiftungsvermögen, den Ge- 
meindebedürfnissen und den Mitteln zu deren 
Befriedigung. Art. 19—53. S. 1019 1040. 
Erster Abschuitt. Von dem Gemeinde- 
vermö.zu. Art. 19—28. S. 1019—1024. 
Zweiter Abschnitt. Von den Gemeindebedürf- 
nissen und den Milteln zu deren Befriedigung. 
Arl. 29 44. S. 1025— 1036. Dritter 
Abschnitt. Von den Gemeindeschulden. Art. 
46 18. S. 1036 1038. — Vierter Abschnitt. 
Von dem örtlichen Stiftungsvermögen. Art. 
40— 53. S. 1038 1040. — Vierte Ab- 
theilung. Von der Verwaltung der Gemein- 
den. Art. 51 80. S. 10140 1062. 
Fünfte Abtheilung. Ven der Staats- 
anssicht und Handhabung der Disciplin. Art. 
86 99. S. 1062 1072. Sechote Ab- 
theilung. Von den Wahlen zu Gemeinde- 
ämtern. Art. 100 125. 1072—1087. — 
Erster Abs yuitt. Allgemeine Bestimmungen. 
Art. 100—114. S. 10.2—1080. — Zweiter 
Abschnitt. Besondere Bestimmungen. Art. 115 
Gesetz, die Gemeinde 
1000. 
bis 1.33. S. 1080 1080. Dritter Ab 
schnitt. Außerordentliche emeindewahlen. 
Nrt. 194 125. S. 1086 1087 Sie 
1548 
bente Abtheilung. Schlußbestimmungen. 
Art. 126— 130. S. 1088 11000. 
Bezugnahme im Landtagsabschiede auf die 
königlich allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. 
S. 811. 
Gemeinderath in der Pfalz. Bildung des- 
selben. S. 1040- 1044. Dessen Wirkungs- 
kreis. S. 1041 1055. Geschäftsgang. S. 1055 
bis 1057. Wahl der Mitglieder desselben. 
S. 1080 1083. 
Gemeindeschreiber in den Landgemeinden 
dieoseils des Rheins. S. 943. 
— — in der Pfalz. Deren Aufstellung. S. 1044. 
Deren Bezüge. S. 1001. 
Gemecindeschulden. S. 05·—907. 1036 bi 
1038. 
Gemeindeumlagen. 
1032. 1030. 
Gemeindevermögen. Gesetzliche Bestimmun- 
gen über daaselbe. 882- 889. 1019 bis 
1024. 
Gemeindeversammlungen in den Land- 
gemeinden diesseits des Rheins. S. 956 958. 
in der Pfalz. S. 1057. 1059. 
Gemeindewaldungen. Vertheilung von 
solchen. S. 881. 1021. ewirthschaftung der- 
selben. S. 884. 1022. 
Gemeindewahlen. iehe: „Wahlen“. 
Gendarmeriec. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede auf die von beiden Kammern 
in Bezug auf die Gendarmerie gestellte Bitte. 
S. 808 und 809. 
— Königlich allerhöchste Erklärung im Land- 
tagsabschiede auf die von beiden Kammern 
des Landtags gestellten Anträge bezüglich 
einfacherer und zweckmäßigerer Bekleidung 
derselben und Benützung der Cidvilkranken
	        
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