Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1649 
häuser für erkrankte Gendar S. 826 
und 827. 
Gendarmerie. Anwendbarkeit mehrerer Be- 
stimmungen des neuen Militärstrafgesetzbuches 
auf die Unterosficiere und Mannschaften der 
Gendarmerie. S. 1345—1347. 
General-Ue bersicht der voranschlägigen 
Staats-Einnahmen und Ausgaben für ein 
Jahr der IX. Finanzperiode 1868. und 1869. 
S. 441—456. 
Genossenschaften. Siehe: „Erwerbs- 
Wirthschafts-Gesellschaften“. 
Gerichtsferien beim obersten Gerichtshofe, 
den Appellations= u. Bezirkögerichten, S. 1318 
— in welchen Sachen während derselben ver- 
handelt und entschieden werden darf. S. 1318. 
— Feriensenate. S. 1319-—1321. — Unter- 
brechung des Laufs der Fristen während der- 
selben. S. 1321. — Staatsanwaltschaft und 
Gerichtsschreiberei während derselben. S. 1322. 
— Aukhebung der hierüber in der Pfalz gel- 
tenden Bestimmungen. S. 1322. 
Gerichtshof, oberster. Derselbe tritt an die 
Stielle des pfälzischen Cassationshofes. S. 1305. 
— Eintheilung desselben in Senate. S. 1305 
bis 1308 und 1309. — Besetzung derselben. 
S. 1311. — Gerichtsschreiberei. S. 1312 bis 
1314. — Secretäre. S. 1314. — Gerichts- 
ferien. S. 1318—1322. — Directorium. 
S. 1322. 
Gerichtsordnung, bayerische (Codex juris 
Bavarici judiciarü), tritt, so weit sie das Ver- 
fahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten be- 
trifft, außer Kraft. S. 1235 und 1236. 
Gerichtsschrelber. Allgemeine Bestimmungen. 
S. 1312—1314. —Amtseidderselben. S. 1304. 
Gerichtsschreiberei. Einrichtung derselben. 
Gewerbliche Verbindungen. 
1550 
S. 1312—1314. — Geschäfte während der 
Gerichtsferien. S. 1322. — Anzeigen und 
Protestationen auf derselben nach preußischem 
Rechte. S. 1256. 
Gerichtsverfassungsgesetz vom 10. Novem- 
ber 1861. S. 1236. 1317. 
Gerichtsvorstand. Siehe: „Vorstand“. 
Gesammthänder. Aufforderung derselben nach 
preußischem Rechte. S. 1276. 
Gesandtschaften. Eingangs-Abgaben von den 
für dieselben eingeführten Gegenständen S.131. 
Geschäftsgang der Magistrate, S. 926—930 
— der Landgemeinde-Ausschüsse. S. 955 k# 
956. 
Gesellschaften zur Förderung des Credits, des 
Erwerbes oder der Wirthschaft ihrer Mit- 
glieder. Siehe: „Erwerbs- und Wirthschafts- 
Gesellschaften“. 
Gesetze, bayerische. Einführung derselben in 
einigen neuerworbenen Gebietstheilen. S. 625 
bis 630. 
Getränkesteuer im deutschen Zollverein. 
S. 104 ff. 
Getreide, ausländlsches. Dessen Besteuer- 
ung im Zollverein. S. 104 ff. 
Getreideaufschlag. Gesetzliche Bestimmungen 
hierüber. S. 891. Siehe auch: „Aufschläge“. 
Getreidedlebstahl auf dem Halme. S. 592. 
Gewaltanwendung zur Störung des Haus- 
friedens. S. 587 und 588. 
Gewerbe-Legitimationskarten im deutschen 
Zollverein. S. 145. 159. 191—192. 
Gewerberath. Gewerksgesetzliche Bestimmung 
über die Gewerberäthe. S. 322. 
Gewerbliche Verbindungen. Bildung freter 
Vereine zur Förderung gemeinsamer gewerb- 
licher Interessen. S. 321. — Aufshebung 
136“
	        
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