Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1561 
Landgerichte der Pfalz. Aufhebung einiger 
die Zuständigkeit derselben betreffenden Bestim- 
mungen. S. 1237. 
Die Staatsanwaltschaft an denselben. 
Siehe: „Staatsanwaltschaft". 
Landrecht, bayerisches. Aufhebung und 
Abänderung einiger Bestimmungeun desselben. 
S. 1255. 
— — allgemeines preußisches. Besondere 
Bestimmungen für diejenigen Landestheile" 
in welchen dasselbe gilt. S. 1256—1277 
— Verfahren bei vorgeschriebenen Anzeigen 
und Protestationen. S. 1256. — Verfahren 
gegen Verschollene. S. 1256—1260. — Ver- 
fahren bei Anträgen aufWahn= oder Blöd- 
sinnigkeitserklärung. S. 1260. — Verfahren 
bei Anträgen auf Prodigalitäts-Erklärung. 
S. 1262—1264. — bei Aufhebung der Pro- 
digalitäts-Erklärung. S. 1265. — Vormund- 
schaftliche Processe. S. 1265 —1266. — Spon- 
salien und Ehesachen. S. 1267—1268.— Erb- 
schaftlicher Liquidationsproceß. S. 1269—1274. 
— Aufgebot liegender Gründe. S. 1274 bis 
1275. — Sonstige öffentliche Aufforderungen. 
S. 1275—1277. — Aufforderung von un- 
bekannten Erben, S. 1275 — von Agnaten 
oder Gesammthändern. S. 1276. — Vor- 
ladung der Gläubiger eines Verschwenders. 
S. 1277. 
Landtagsabschied. Siehe: „Abschied“. 
Landwehr nach dem Gesetz über die Wehrver- 
fassung vom 30. Jannar 1868. S. 270—272. 
— — (älterer Ordnung). Siehe: „Bürgerwehr“. 
Landwirthschaft in gewerblicher Beziehung. 
S. 326. 
Längenmaße. Siehe: „Maß und Gewicht“. 
Lechbrücke bei Lechbruck. Königlich allerhöchste 
Landgerichte. Malz. 
1562 
Erklärung im Landtagsabschiede auf den hie- 
rauf bezüglichen Antrag beider Kammern. 
S. 828. 
Lehmgraben auf fremdem Boden. S. 593. 
Leibeshaft. Siehe: „Personalhaft". 
Liquidationsprozeß terbschaftlicher nach 
preußischem Rechte. S. 1269—1274. 
Local-Malzaufschlag. Bestimmungenhierüber 
im Gesetze über den Malzaufschlag. S. 515 
bis 518. 
— — Bestimmung hierüber im Gesetze, die Ge- 
meindeordnung für die Landestheile diesseits 
des Rheins betr. S. 892. Siehe auch: 
„Aufschläge“. 
Lohnarbeit. Gewerbsgesetzliche Bestimmung 
hierüber. S. 325. 
Lombard-Anleihen. Gesetzliche Ermächtigung 
für die königliche Staatsregierung zur Vor- 
nahme von Lombard-Geschäften. S. 7. 
Löschung und Reduction der Hypothekarein= 
schreibungen nach pfälzischem Rechte. S. 1302. 
Luremburg, Großherzogthum. Fortdauer des 
Anschlusses desselben an den Zollverein. 
S. 817—818. 
M. 
Magistrate. Bildung derselben. S. 910—916. 
Deren Wirkungskreis. S. 916—925. Ge- 
schäftsgang bel denselben. S. 926—930. 
Magistratsräthe. Deren Aufstellung. S. 910 
bis 916. Disciplinargewalt über dieselben. 
S. 974. Wahl derselben. S. 997. 
Mahlsteuer. Zollvertrags-Bestimmunghierüber. 
S. 104 ff. 
Malz. Dessen Besteuerung im Zollverein. S. 104. 
106 ff. 151—152. 185—186. 
137
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.