Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1571 Pfalz. 
seitiges Gericht und umgekehrt. S. 1314.— 
Aufhebung der Ergänzung der Gerichte durch 
Advocaten und Anwälte. S. 1317. — Auf- 
hebung der früheren Bestimmungen über Ge- 
richtsferien 2c. 2c. S. 1322. 
Pfalz. Geletz, die Staatsanwaltschaft an den 
Landgerichten der Pfalz betr. S. 1349—1352. 
Bezugnahme im Landtagsabschiede auf die 
erfolgte allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. 
S. 816. 
— — Geseß, einlge Abänderungen des in der Pfalz 
geltenden Strafprozeßgesetzbuches. S. 1353 
bis 1366. 
Bezugnahme im Landtagsabschiede auf die 
allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. S. 838. 
— — Gesetz, die Gemeindeordnung für die Pfalz 
betr. Siehe: „Gemeindeordnung“. 
Pfarrfassionen. Koöniglich allerhöchste Er- 
klärung im Landtagsabschiede auf die von 
beiden Kammern des Landtags gestellten des- 
fallsigen Bitten. S. 827—828. 
Pferdeausfuhr. Bezugnahme im Landtags- 
abschiede auf die Bekanntmachung vom 10. April 
1866, das Verbot der Pferdeausfuhr betr. 
S. 818 und 819. 
Pflastergelder imdeutschen Zollverein. S. 128. 
141. 
Pflaster-, Weg= und Brückenzölle, örtliche. 
Gesetzliche Bestimmungen hierüber. S. 891. 
Eiehe auch: „Aufschläge". 
Plombirungs-Gebühren. Siehe: „Bleie“. 
Polizei-Anstalten. Gewerbliche Arbeiten 
derselben. S. 325. 
Polizeianwälte. Deren Ausstellung für die 
Geschäfte der Staatsanwaltschaft an den Land- 
gerichten der Pfalz. S. 1349—1350. — 
Präclusionserkenntniß. 
1572 
Deren Dienstverhältnisse, dann Disciplin 
über dieselben. S. 1352. 
Polizeicommissäre in der Pfalz. Königlich 
allerhöchste Genehmigung des hierauf bezüg- 
lichen Gesetzbeschlusses beider Kammern. S. 823 
bis 824. 
— — in der Pfalz. 
in der Gemeindeordnung 
S. 1052. 1088. 
— — Deren Wirkungskreis. S. 1350—1351. 
— Dieselben sind nicht verpflichtet, die Ver- 
tretung der Staatsanwaltschaft bei den Po- 
lizeigerichten ihres Wohnsitzes zu übernehmen. 
S. 1352. 
Polizei-Strafgesetzbuch. Gesetz, die Ab- 
änderung einiger Bestimmungen desselben betr. 
S. 585—598. 
Polizei= und Districtsverwaltung der Ma- 
gistrate. S. 922—924. — Handhabung der- 
selben in den Gemeindeausschüssen. S. 949 
bis 953. 
Polytechnische Schule. Wiederersatz des 
zum Zwecke der Erwerbung von Bauplätzen 
für dieselbe aus dem Baufonde vorschußweise 
entnommenen Betrages. S. 821. — Deckung 
des Mehrbedarfs für dieselbe im Jahr 1869 
aus dem Reichsreservefond. S. 822. 
Possessorische Klagen nach pfälzischem 
Bestimmungen hierüber 
für die Pfalz. 
Rechte. S. 1277. 1278. 
Post. Behandlung des Verkehrs mit den Staats- 
posten in Bezug auf Zollgefälle. S. 1447 
bis 1448. 
Postportofreiheit in Zollvereinssachen. 
S. 135. 
Präclusionserkenntniß nach preußischem 
Rechte beim Aufgebote liegender Gründe.
	        
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