Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1679 
freiung von der Salzabgabe. §. 20. S. 232 
bis 234.— Schlußbestimmung. F. 21. S. 234. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Land- 
tags-Abschiede. S. 808—804. 
Salz. Bezugnahme im Landtags-Abschiede auf 
die Uebereinkunft vom 8. Mai 1867 we- 
gen Erhebung einer Abgabe von Salz betr. 
S. 818 
Salzhandel. Gewerbsgesetzliche Bestimmung 
hierüber. S. 319. 
Sandgraben auf fremdem Boden. S. 593. 
Schiedsgericht in Nürnberg. Siehe: „Mer- 
cantil-, Friedens= und Schiedsgericht.“ 
Schiffe. Verabreichung von Speisen und Ge- 
tränken auf denselben. S. 315. 
Schifffahrtsbetrieb, gewerbsmäßiger. S. 319. 
Schlachtsteuer. Zollvertrags -Bestimmung 
hierüber. S. 104 ff. 
Schriftsteller. Erwerb aus schriftstellerischer 
Vhätigkeit. S. 326. 
Schuldhaft. Siehe: „Personalhaft.“ 
Schulwesen. Kenigliche Erklärung auf die 
bezüglich einer gesetzlichen Regerung desselben 
auf freisinniger Grundlage von den Kammern 
ausgesprochenen Wünsche. S. 806. 
Schürfen zur Entdeckung von Mineralien. 
S. 675—679. 
Schwurgerichte. Ergänzung der Mitglieder 
derselben. S. 1316. — während der Ge- 
richtsferien. S. 1319—1321. 
Schwurgerichts-Präsident. Befugniß des- 
selben zur Ergänzung des Schwurgerichts. 
S. 1316. 
Secretäre am obersten Gerichtshofe an den 
Appellations= und Bezirksgerichten diesseits 
des Rheins fallen weg. S. 1314. 
Seehäfen des norddeutschen Bundes. Verkehr 
Salz- Staats-Aulehen. 
1580 
der deutschen Zollvereinsstaaten in denselben. 
S. 146 
Senate. Vilbung derselben beim obersten Ge- 
richtshofe. S. 1305—1308 und 1909.— 
bei den Appellationsgerichten. S. 1308 bis 
1310. — bei den Handelsappellations-, Be- 
zirks= und Handelsgerichten. S. 1310. — 
Ergänzung derselben, wenn die zur Entschei- 
dung erforderliche Zahl von Gerichtsmitglie- 
dern nicht vorhanden ist. S. 1316—1317. 
Siehe auch: „Gerichtsferien.“ 
Senatsvorstand. Siehe: „Vorstand.“ 
Sensale. Gewerbsgesetzliche Bestimmung über 
dieselben. S. 317. 
Servitutstreitigkeiten. Aufhebung der Be- 
schränkungen des bayerischen Landrechts bezüg- 
lich der Zulässigkeit des Besitzprozesses in 
denselben. S. 1255. 
Sicherstellung des Vermögens. Anträge hier- 
auf bei Ehescheid 
Rechte. S. 1268. 
Siegelmäsloln-ung des Vorrechts 
derselben. S. 1239. 
Silbermünzen. Siehe: „Münzen“. 
Socialgesetze. Königliche Erklärung im Land= 
tagsabschiede auf den bezüglich der Vorlage 
der Entwürfe zu den Socialgesetzen von den 
Kammern ausgesprochenen Wunsch. S. 806. 
Soldaten, invalide. Siehe: „Invaliden“. 
Spanndienste. Siehe: „Gemeindebienste“. 
Spielkarten. Zollvertragsbestimmungen hier- 
über. S. 150—151. 
Sponsalien. Siehe: „Ehegelöbntsse". 
Staats-Anlehen. Ermächtigung zur Auf- 
nahme eines solchen für die außerordentlichen 
Bedürfnisse des Heeres im Jahre 1866. S. 4. 
— — zur Deckung des Bedarfs für den Bau 
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