Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1581 
einer Eisenbahn von Schweinfurt nach Kis- 
singen. S. 73—76. 
Staats-Anlehen. Gesetzliche Ermächtigung 
zur Aufnahme eines Staats-Anlehens zum 
Zwecke der Vervollständigung der bayerischen 
Staats-Eisenbahnen. S. 84. 
— — Ermächtigung zur Aufnahme eines solchen 
von 10 Millionen zur Vervollständigung der 
bayerischen Staats-Eisenbahnen. S. 532. 
— — Ermächtigung zur Aufnahme eines solchen 
im Gesammtbetrage vou 92,772,000 fl. even- 
tuell von 102,272,000 fl. zur Ausdehnung 
und Vervollständigung der bayerischen Staats- 
bahnen. S. 1135. 
— — Ermächtigung zur Aufnahme eines solchen 
von 260,500 fl. zur Erbauung von Bicinal- 
bahnen. S. 1152. 
Staats-Anstalten. 
derselben. S. 325. 
Staatsanwalt. Antrag desselben auf Fest- 
setzung der Zuständigkeit bei Competenzcon= 
flicten zwischen Gerichten in Bezug auf Ge- 
genstände der nichtstreitigen Rechtspflege. 
S. 1239. — Vernehmung desselben nach 
preußischem Rechte:bei Klagen auf Todes- 
erklärung, S. 1257 und 1258, dann 1258 
bis 1260, — bei Anträgen auf Wahn= oder 
Blödsinnigkeitserklärung, S. 1260—1262 — 
bei Anträgen auf Prodigalitätserklärung, 
S. 1262 und 1264, — nach pfälzischem 
Rechte: beim Verfahren bezüglich der Er- 
mächtigung verheiratheter Frauen zur Vor- 
nahme von Rechtsgeschäften 2c. S. 1287 bis 
1289 — bei Einweisung eines überlebenden 
Ehegatten oder des k. Fiscus in einen Nach- 
laß, S. 1291 — bei Gesuchen um Ver- 
äußerung von zu einer Beneficiarmasse ge- 
Gewerbsunternehmungen 
Staats-Anlehen. Stadts-Eisenbahnen. 
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hörigen Immobilien, S. 1292 — bei Ge- 
suchen um Erlaubniß zur Veräußerung von 
zum Dotalvermögen gehörigen Immobilien, 
S. 1293 — Aufsicht derselben über die Ge- 
richtsschreiber, S. 1313 — Vernehmung der- 
selben bei Stellvertretung an den Einzeln- 
gerichten. S. 1317. 
Staatsanwaltschaft. Gesetz, die Staats- 
anwaltschaft an den Landgerichten der Pfalz 
betr. S. 1349—1352. 
Bezuguahme im Landtagsabschiede auf die 
erfolgte allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. 
S. 816. 
— — Vertretung derselben während der Ge- 
richtsferien. S. 1322. 
Staatsaufsicht auf die Gemeinden. S. 964 
bis 978. 1062—1072. 
Staats-Ausgaben. Festsetzung derselben für 
die IX Finanzperiode. S. 427—433. 
Staatsbahnen, bayerische. Siehe: „Eisen- 
bahnen“. 
Staatsdiener. Disciplinargesetz für dieselben 
Slehe: „Disciplinargesetz“. 
Staatsdiener-Edict. Anwendung dessel- 
ben bezüglich der Disciplin über die Gerichts- 
schreiber. S. 1313. 
Staatsdienst als Erwerbszweig. S. 326. 
Staats-Einnahmen für die IK. Finanz= 
periode. S. 434—436. 6 
— — Koöniglicher Vorbehalt im Landtagsabschiede 
für den Fall eines Ausfalles an den ver- 
anschlagten Staatseinnahmen während der 
IX. Finanzperiode. S. 805. 
— — Nachweisung im Landtagsabschiede über 
die Verwendung derselben in den Jahren 
1863/64, 1864/65 und 1865/66. S. 824. 
Staatseisenbahnen. Siehe: „Eisenbahnen“. 
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