1583
Staatsgut Schleißheim. Königlich aller-
höchste Erklärung im Lanbtagsabschiede auf
den von beiden Kammern des Landtags wegen
Erzielung eines höheren Erträgnisses desselben
gestellten Antrages. S. 8341.
Staatsgüterbahnhof zu Nürnberg. König-
lich allerhöchste Erklärung im Landtags-Ab-
schiede auf die von beiden Kammern des
Landtags bezüglich der Erweiterung desselben
gestellten Bitte. S. 832—833.
Staatsschuld. Die emittirten Cassa-Anwei-
sungen bilden einen Theil derselben. S. 47.
Staatsschuldentilgungs-Anstalt. Nach-
weisung im Landtagsabschiede über den Stand
derselben in den Jahren 1863/64, 1864/65
und 1865/66. S. 824.
Stadt= und Marktschreiber. Vorbedin-
gungen der Anstellung als solche. S. 913.
— Disciplinargewalt über dieselben. S. 974.
Städte. Verwaltung in Gemeinden mit städti-
scher Verfassung. S. 909—940.
Stapel= und Unschlagsrechte. Zollver=
tragsbestimmungen hierüber. S. 144.
Steinbrechen auf fremdem Boden. S. 593.
Stellvertretung an den Einzelngerichten.
S. 1317. "“
Stempelpapier. Handel mit solchem. S. 325.
Stempelung der Maße und Gewichte. Siehe:
„Maß und Gewicht“.
Steuer-Anlehen. Keniglich allerhöchste Er-
klärung im Landtagsabschiede bezüglich eines
von den Kammern des Landtages desfalls
ausgesprochenen Wunsches. S. 806.
Steuern. Gesetze, die proviforische Erhebung
der Steuern pro 1868 betr. S. 253—256.
345—346.
Staatsgut Schleißheim.
Strafprozeßgesetzbuch. 1584
Bezugnahme auf dlese Gesetze im Landtags-
Abschiede. S. 803—804.
Steuern von der Erzeugung, Zubereitung oder
Consumtion inländischer und vereinsländischer
Verbrauchsgegenstände im deutschen Zollverein.
S. 103—115. 151—152. 169—186.
Stiftungsdienst als Erwerbszweig. S. 326.
Stiftungsvermäögen. Verwaltung des ört-
lichen Stiftungsvermögens, S. 907—909.
1038 - 1040.
Störung des Hausfriedens. S. 587.
Strafanstalten. Gewerbliche Arbeiten der-
selben. S. 325.
— — militärische. S. 1345.
Strafbarkeit einer Handlung, welche von
einer Militärperson vor dem 1. Januar 1870
begangen wurde, aber erst an oder nach diesem
Tage zur Aburtheilung kommt. S. 1343.
Strafbestimmungen, gollgesetzliche. S. 1489
bis 1541.
Strafdienstzeit, militärische. Siehe: „Dienst=
zelt“.
Straffälle. Gesetz, das Ungehorsamsverfah-
ren in den zur Zuständigkeit der Bezirks-
gerichte gehörigen Straffällen betr. S. 537
bis 540.
Strafgefangene, militärische, welche in Folge
der Strafe aus dem Militärverbande entlassen
sind. S. 1345.
Strafgesetzbuch. Gesetz, die Abänderung
einiger Bestimmungen desselben betr. S. 585
bis 598.
Bezugnahme hierauf im Landtagsabschiede.
S. 835.
Strafprozeßgesetzbuch. Gesetz, einige Ab-
änderungen des in der Pfalz geltenden Straf-
prozeßgesetzbuchs. S. 1353—1356.