1595
&. 153. — Bestimmungen wegen der Con-
fiscation. J. 154—157. — Zusammentreffen
mit anderen strafbaren Handlungen. §. 168
und 159. — Strafe der Bestechung. F. 160.
— Strafe der Widersetzlichkeit. §. 161. —
Umwandlung der Geldstrafe in Freiheits-
strafe. §. 162. — Unbekanntschaft mit den
Zollgesetzen. &. 163. — Verjährung der Zoll-
übertretungen. §. 164. — Strafverfahren.
g. 166.
XXI. Schlußbestimmungen. 8. 166 u. 167.
S. 1511- 15612.
Verfügung, vorläufige, im Verfahren bei
Anträgen auf Prodigalitätserklärung nach
preußischem Rechte. S. 1264 — durch den
Bezirksgerichts-Präsidenten nach pfälzischem
Rechte. S. 1303.
Vergehenssachen in der Pfalz. Bekannt-
gabe der in die öffentliche Sitzung geladenen
Zeugen an den Beschuldigten. S. 1354. —
Fragestellung von Seite des letzteren an die
Zeugen. S. 1354—1355. — Richter, welche
die Voruntersuchung geführt haben, können
an der Aburtheilung keinen Antheil nehmen.
S. 1356.
Vergleiche, die im Namen Minderjähriger
abgeschlossen werden sollen. Abänderung
einer hierüber in der Pfalz geltenden Be-
stimmung. S. 1290.
Verhandlungen, gerichtliche, während der
Gerichtsferien. S. 1318 und 1319.
Verhinderung von Richtern. S. 1312. 1316
bis 1317. 1321. 1322.
Verkehrs-Anstalten. Koöniglich allerhöchste
Erwiderung im Landtagsabschiede auf den von
beiden Kammern des Landtags ausgesprochenen
Wunsch einer Mehrung der Einnahmen des
Verfügung.
1696
Pensions= und Unterstützungsfonds derselben.
S. 825.
Verkehrserleichterungen und Befreiungen
nach dem Vereins-Zollgesetz. S. 1465—1470.
Vermarkung. Gesetz, die Vermarkung der
Grundstücke betr. S. 573—584.
Inhalt:
I. Abschnitt. Grundsätze der Vermar-
kung. Art. 1—6. S. 574—576. — II. Ab-
schnitt. Zuständigkeit und Verfahren. Art. 7
bis 11. S. 577—578. — III. Abschnitt.
Organe der Grenzvermarkung. Art. 12—25.
S. 578—584.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags-
Abschiede. S. 804 und 835.
Vermittlungsamt der Magistrate. S. 925
— in den Landgemeinden. S. 954.
Veröffentlichung der Urtheile im Abwesen-
heitsverfahren nach pfälzischem Rechte. S.1286.
Verschollene. Verfahren gegen dieselben nach
prenßischem Rechte. S. 1256—1258. Siehe
auch: „Abwesende“ und „Pfalz"“.
erschwender nach preußischem Rechte. Siehe
„Prodigalitätserklärung“.
Versteigerung, freiwillige gerichtliche, in der
Pfalz. Abändernde Bestimmung. S. 1289
und 1290.
Vertheilungsverfahren, gerichtliches, bei
Vertheilung der Entschädigung im Falle der
Zwangsabtretung von Grundeigenthum zu
öffentlichen Zwecken. S. 1240 1242 — bei
den am 1. Juli 1870 bereits eingeleitet ge-
wesenen. S. 1253. — Besondere Bestim-
mungen für die Pfalz. S. 1283—12384.
Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde,
Bayern, Württemberg, Baden und Hessen
vom 8. Juli 1867, die Fortdauer des Zoll-
Vertrag.