Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1595 
&. 153. — Bestimmungen wegen der Con- 
fiscation. J. 154—157. — Zusammentreffen 
mit anderen strafbaren Handlungen. §. 168 
und 159. — Strafe der Bestechung. F. 160. 
— Strafe der Widersetzlichkeit. §. 161. — 
Umwandlung der Geldstrafe in Freiheits- 
strafe. §. 162. — Unbekanntschaft mit den 
Zollgesetzen. &. 163. — Verjährung der Zoll- 
übertretungen. §. 164. — Strafverfahren. 
g. 166. 
XXI. Schlußbestimmungen. 8. 166 u. 167. 
S. 1511- 15612. 
Verfügung, vorläufige, im Verfahren bei 
Anträgen auf Prodigalitätserklärung nach 
preußischem Rechte. S. 1264 — durch den 
Bezirksgerichts-Präsidenten nach pfälzischem 
Rechte. S. 1303. 
Vergehenssachen in der Pfalz. Bekannt- 
gabe der in die öffentliche Sitzung geladenen 
Zeugen an den Beschuldigten. S. 1354. — 
Fragestellung von Seite des letzteren an die 
Zeugen. S. 1354—1355. — Richter, welche 
die Voruntersuchung geführt haben, können 
an der Aburtheilung keinen Antheil nehmen. 
S. 1356. 
Vergleiche, die im Namen Minderjähriger 
abgeschlossen werden sollen. Abänderung 
einer hierüber in der Pfalz geltenden Be- 
stimmung. S. 1290. 
Verhandlungen, gerichtliche, während der 
Gerichtsferien. S. 1318 und 1319. 
Verhinderung von Richtern. S. 1312. 1316 
bis 1317. 1321. 1322. 
Verkehrs-Anstalten. Koöniglich allerhöchste 
Erwiderung im Landtagsabschiede auf den von 
beiden Kammern des Landtags ausgesprochenen 
Wunsch einer Mehrung der Einnahmen des 
Verfügung. 
1696 
Pensions= und Unterstützungsfonds derselben. 
S. 825. 
Verkehrserleichterungen und Befreiungen 
nach dem Vereins-Zollgesetz. S. 1465—1470. 
Vermarkung. Gesetz, die Vermarkung der 
Grundstücke betr. S. 573—584. 
Inhalt: 
I. Abschnitt. Grundsätze der Vermar- 
kung. Art. 1—6. S. 574—576. — II. Ab- 
schnitt. Zuständigkeit und Verfahren. Art. 7 
bis 11. S. 577—578. — III. Abschnitt. 
Organe der Grenzvermarkung. Art. 12—25. 
S. 578—584. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags- 
Abschiede. S. 804 und 835. 
Vermittlungsamt der Magistrate. S. 925 
— in den Landgemeinden. S. 954. 
Veröffentlichung der Urtheile im Abwesen- 
heitsverfahren nach pfälzischem Rechte. S.1286. 
Verschollene. Verfahren gegen dieselben nach 
prenßischem Rechte. S. 1256—1258. Siehe 
auch: „Abwesende“ und „Pfalz"“. 
erschwender nach preußischem Rechte. Siehe 
„Prodigalitätserklärung“. 
Versteigerung, freiwillige gerichtliche, in der 
Pfalz. Abändernde Bestimmung. S. 1289 
und 1290. 
Vertheilungsverfahren, gerichtliches, bei 
Vertheilung der Entschädigung im Falle der 
Zwangsabtretung von Grundeigenthum zu 
öffentlichen Zwecken. S. 1240 1242 — bei 
den am 1. Juli 1870 bereits eingeleitet ge- 
wesenen. S. 1253. — Besondere Bestim- 
mungen für die Pfalz. S. 1283—12384. 
Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, 
Bayern, Württemberg, Baden und Hessen 
vom 8. Juli 1867, die Fortdauer des Zoll- 
Vertrag.
	        
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