1697
und Handelsvereins betreffend. S. 93 bis
148.
Verweisung auf Bestimmungen über das Ver-
fahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
oder auf civilrechtliche Bestimmungen. S. 1243
— von zur Zuständigkeit der Gerichte rechts
des Rheins gehörigen Civil= oder Strafsachen
Man pfälzische Gerichte und umgekehrt. S. 1314
und 1315.
Veteranen. Siehe: „Kriegsveteranen“.
Veterinärwesen als Erwerbszweig. S. 326.
Vicinalbahnen. Siehe: „Eisenbahnen“.
Vieh, ausländisches. Dessen Besteuerung
im Zollverein. S. 104 ff.
Vieheigenthümer. Gesetz, die Entschädigung
derselben für ihre im Falle des Ausbruches
der Rinderpest im Inlande getödteten Thiere.
S. 69—72.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags-
Abschiede. S. 803—804.
Vollstreckung von urtheilen und sonstigen
vollstreckbaren Urkunden. S. 1235 — falls
dieselbe vor dem 1. Juli 1870 begonnen hat.
S. 1250—1253.
Vormerkung der Beschlagnahme im Hypo-
thekenbuche beim Subhastationsverfahren in
der Pfalz. S. 1281.
Vormundschaftsprozesse nach preußischem
Rechte. S. 1265—1267.
Vormundschaftsrechnungen nach preußi-
schem Rechte. S. 1266—1267.
Vorsichtsverfügung der Veräußerung und
weitern Belastung unbeweglicher Güter. Be-
schränkung derselben in der Pfalz. S. 1279.
Volkszählung. Zollvertrags-Bestimmungen
hierüber. S. 130.
Vorstand (Gerichtsvorstand). S. 1310. 1313.
Verweisung.
Wahl. 1598
1316—1317.1319. (Senatsvorstand) S. 1306
bis 1309. 1310. 1319 —1321 — eines Ein-
zelngerichts. S. 1303—1304.
Vorstellung, einfache, nach preußischem
Rechte: bei Klagen auf Todeserklärung.
S. 1257 — bei Anträgen auf Wahn= oder
Blödsinnigkeits-Erklärung. S. 1260—1262
bei Anträgen auf Prodigalitäs-Erklärung.
S. 1262 —1263 — bei Anträgen bezüglich
des Aufgebots liegender Gründe. S. 1274
bis 1275 — nach pfälzischem Rechte:
bei Gesuchen um Ermächtigung zu gericht-
licher Theilung. S. 1289 — bei Gesuchen
um Erlaubniß zur Veräußerung unbeweg-
lichen Dotalvermögens. S. 1293.
Voruntersuchungen in Militärstrafsachen,
welche am 1. Januar 1870 bei den Militär-
behörden sich noch im Laufe befinden. S. 1347.
W.
Waage-, Krahnen= und Niederlage-
Gebühren im deutschen Zollverein. S. 128.
144.
Waaren-Einfuhr, Ausfuhr und Durch-
fuhr. Allgemeine Bestimmungen hiefür.
S. 1393—1410 — auf Landstraßen, Flüssen
und Kanälen. S. 1409—1428 — auf den
Eisenbahnen. S. 1425—1438 — zur See.
S. 1437—1448.
Waaren-Niederlagen. Siehe: „Nieder=
lagen.“
Waaren-Verschluß durch Anlegung von
Bleien. Aufhebung der Gebühren hiefür.
S. 257—260.
— — zgollamtlicher, nach dem neuen Vereins-
Zollgesetze. S. 1451—1454.
Wahl des Gemeinderaths in der Pfalz. S. 1080
139°