Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

130

Staats=  und  Privat-Cameral-Recht  mit  besonderer  Berücksichtigung  der
Wörttembergischen  Gesetze  trägt  fünfmal  wöchentlich  von  5—6  Uhr  Abends  vor  Prof.
Mohl.

Straßen=  und  Wasser-Baukbunst  lehrt  Privatdocent  D.  Heigelin  dreimal
in  der  Woche.

Oekonomisch-Technische  Botanik.  S.  Naturwissenschaften.

Statistik.  S.  Geschichte.

 

Zur  Erlernung  des  Zeichnens,  Reitens,  Fechtens,  Tanzens  u.  s.  w.  findet
man  die  beste  Gelegenheit.

 

Das  Ende  der  Ferien  ist  auf  den  16.  April  festgesetzt,  und  die  Studirenden  werden
  um  so  mehr  erinnert,  puͤnktlich  an  diesem  Tage  aus  den  Ferien  hieher  zuruͤckzukehren,
  da  am  17.  April  die  Eroͤffnung  saͤmtlicher  Vorlesungen  an  der  schwarzen  Tafel
bekannt  gemacht  werden  wird,  und  wenigstens  alle  Haupt-Vorlesungen  unfehlbar  den
Tag  darauf  anfangen  werden.

Tübingen  den  25.  Februar  1828.

D.  C.  G.  Wchrer,  d.  Z.  Rector.

—

Dienst-Erledigung.

Den  6.  d.  M.  ist  der  Regiments-Quartiermeister  Brecht,  des  zweiten  Reiter-Regiments,
  gestorben.

 

Am  7.  d.  M.  ist  das  Register  zu  der  Sammlung  der  Rechts-Erkenntnisse  vom  Jahr  1827  ausgegeben
  worden.

 

Gedruckt  bel  G.  Hasselbrink,  Buchdrucker.