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ertheilen Wir Unserem Staatsministerium der
Finanzen den Auftrag, über die Zweckmäßigkeit
und Ausführbarkeit des Antrages- wiederholt die
erforderlichen Erhebungen zu pflegen und nach
Maßgabe derselben das Weitere zu verfügen.
F. 18.
Auf die an Uns gestellte Bitte beider Kam-
mern des Landtages:
„1) eine Verschmelzung von vier Appellations=
gerichten in zwei Appellationsgerichte mög-
lichst bald durchzuführen und an dem jetzi-
gen Personale der Gerichtshöfe einzuziehen:
a) eine Präsidentenstelle außer der zur
Zeit nicht besetzten Stelle,
b) acht Rathsstellen,
c) zwei Obergerichtsschreiberstellen und
d) sieben Secretärstellen,
2) vorerst jene Stadt= und Landgerichte, welche
sich in denselben Städten befinden, zusam-
menzulegen und die kleineren Landgerichte
mit anderen zu vereinigen,
3) dem nächsten Landtage eine Vormundschafts-
und Verlassenschaftsordnung vorlegen zu
lassen,
4) mit den zur Bewilligung beantragten Geld-
mitteln den Gehalt des Dienerpersonals an
sämmtlichen Gerichten, sowie des nicht stabi-
len Personals an den Gefangen= Anstalten
aufzubessern",
erklären Wir
1) Uns Allerhöchst geneigt, die Vereinigung
von vier Appellationsgerichtsbezirken in zwei solche
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Bezirke in nähere Erwägung zu nehmen und
haben Unser Staatsministerium der Justiz be-
auftragt, Uns in dieser Richtung eingehenden
Vortrag zu erstatten. Ebenso wird auch die Bitte
um Einziehung einer weiteren Präsidentenstelle,
einer verhältnißmäßigen Anzahl von Raths-, Ober-
gerichtsschreiber= und Secretärstellen, die nach
Lage der geschäftlichen Verhältnisse nur immer
thunlich erscheinende Berücksichtigung finden.
2) Der Frage der Zusammenlegung jener
Stadtgerichte und Landgerichte, deren Sitz sich in
denselben Städten befindet, soll thunlichste Bedacht-
nahme zugewendet werden. Außerdem wird
Unser Staatsministerium der Justiz auch noch
die Frage in nähere Erwägung ziehen, ob schon
jetzt eine Vereinigung mehrerer kleinerer Land-
gerichte ausführbar und den zu berücksichtigenden
Interessen förderlich ist.
3) Wegen Ausarbeitung einer Vormundschafts-
und Verlassenschaftsordnung sind auf Unsere
Anordnung bereits die erforderlichen Einleitun-
gen getroffen und entspricht es Unseren Ab-
sichten, daß die nothwendige Reform dieses Thei-
les der Gesetzgebung und Rechtspflege zu einer
raschen Durchführung gebracht werde. Wir ge-
ben Uns deshalb auch der Erwartung hin, daß
es gelingen werde, schon dem nächsten Landtage
die hierauf bezüglichen Vorlagen zu machen.
4) Unser Staatsministerium der Justiz ist
beauftragt, bei Aufstellung seiner Aufwandsetats
auch auf eine den verfügbaren budgetmäßigen
Mitteln entsprechende Aufbesserung des Dienst-
einkommens des Boten= und Dienerpersonales
an sämmtlichen Gerichten, sowie des nicht stabi-
len Personals der Strafanstalten Bedacht zu
nehmen.