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entwurf vorgelegt werde, durch welchen die
in ihrer Bedeutung mehr oder minder ab-
gewürdigten Staatsstraßen nach Umfang
und Geldaufwand auf das entsprechende
Maß zurückgeführt, dagegen den Districts-
straßen die durch den Umschwung des Ver-
kehrs gebotene Rücksicht, beziehungsweise
die ihrer Wichtigkeit angemessene Quote
aus Centralfonds zugewendet werde“,
ertheilen Wir Unserem Staatsministerium
des Innern den Auftrag, die erforderlichen Er-
hebungen zu pflegen und das Ergebniß der-
selben bei Anfertigung des Entwurfs des Bud-
gets für die XII. Finanzperiode entsprechend zu
berücksichtigen.
g. 26.
Der an Uns gestellten Bitte,
„Anordnungen ergehen zu lassen, daß
die Vertheilung der den Regierungspräsi-
dien nach §. 7 der Allerhöchsten Verord-
nung vom 47. December 1825 für die Func-
tionsgehalte überlassenen Aversalsummen
innerhalb einer Minimal= und Maximal-
grenze nach festen Normen und Classen
vollzogen und die Zahl der im §. 4 der
citirten Verordnung genannten Gehilfen
aufs Neue festgesetzt werde“,
sichern Wir geeignete Bedachtnahme zu und
beauftragen Unsere Staatsministerien des In-
nern und der Finanzen, das Erforderliche zu
verfügen.
8. 27.
Der Bitte des Landtages, vier Ministerial-
rathsstellen im Staatsministerium des Innern
248.
für Kirchen= und Schulangelegenheiten im Er-
ledigungsfalle nicht wieder mit einem Ministe-
rialrathe, sondern mit Personal niedrigeren
Ranges zu besetzen, werden Wir eintretenden
Falles die entsprechende Berücksichtigung zu-
wenden.
§. 2.
Beide Kammern des Landtages haben den
Wunsch ausgesprochen,
„1) es möchten Lehrstühle der Philo-
sophie und der Kirchengeschichte an der
Universität in München und einer der
beiden postulirten Lehrstühle für Philosophie
in Würzburg mit solchen Professoren be-
setzt werden, die es den Bischöfen möglich
machen, die Candidaten der Theologie Uni-
versitäten frequentiren zu lassen;
2) im Interesse der katholischen Jugend
und namentlich der Candidaten der Theo-
logie und in Rücksicht auf die Stiftung
der Universität und die speciellen Stiftungen
möge der akademische Gottesdienst durch
einen römisch-katholischen Priester in Mün-
chen wieder hergestellt werden.“
Wir beauftragen demgemäß Unser Staat
ministerium des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten, das Geeignete zur Vollziehung
des unter Ziffer 1 aufgeführten Wunsches ein-
zuleiten und zu untersuchen, ob und in welcher
Weise dem unter Ziffer 2 erwähnten Wunsche
entsprochen werden kann.
§. 29.
Die beiden Kammern des Landtages haben
die Bitte gestellt,