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Bezirke proclamirt seyn wird, treten nicht
nur die bisherigen Gesetze über Besteuerung
der Gebäude außer Wirkung, sondern es
hört zu gleicher Zeit auch die Familien-Steuer
der nach der Verordnung vom 10.
December 1315 zur siebenten, achten und
neunten Classe gehörigen Häuserbesttzer,
Grundorentenbesitzer und Grundbesitzr auf.
Ludwig.
18.
9. 40.
Unser Staats-Ministerium der Finanzen
ist mit dem Vellzuge gegenwärtigen
Gesetzes beaustragk, welches durch das Gesetzblatt
des Reichs verkündet werden
soll.
Gegeben im Bad Brückenau am 15.
August 1828.
Fürst v. Wrede. Graf v. Thürheim. Freyherr v. Zentner.
v. Maillot.
Gr. v. Armansperg.
Nach dem Befehle Sr. Majestät des Königs:
Egid von Kobell,
Königlicher Staaksrath und General-Sekretär.