Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

410

Gesetz-Vlatt

für  das

Königreich  Bayern.

...

19.

 

 

München,  den  14.  Mai  1872.

 

Inhalt.
Gesetz  vom  28.  April  1872,  die  Bervollständigung  der  bayerischen  Staatseisenbahnen  und  der  Bodensee-Trojectanstolten

betreffend.  (Beilage  VIII  zum  Landtagsabschiede.)

 

Gesetz,

die  Vervollständigung  der  bayerischen  Staats-Eisenbahnen
  und  der  Bodensee-Traject-Anstalten
  betreffend.

Ludwig  II.
von  Gottes  Gnaden  König  von  Payern,
Vsalzgraf  bei  Uhein,
Herzog  von  Vayern,  Franken  und  in
Ichwaben  etoe.  ete.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres
Staatsrathes,  mit  Beirath  und  Zustimmung
der  Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer
der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
was  folgt:

Art.  1.

Der  Bedarf  zur  Vervollständigung  der  Staats-Eisenbahnen
  wird

1)  zur  Bestreitung  des  Mehraufwandes  für
den  Bau  der  Bahn  von  München  über  Ingolstadt
  nach  Gunzenhausen  mit  Abzweigung  von
Treuchtlingen  nach  Pleinfeld  auf  2,410,000  fl.,

2)  zur  Bestreitung  des  Mehraufwandes  für
den  Bau  der  Bahn  von  Gemünden  durch  das
Sinnthal  zum  Anschlusse  an  die  Bahn  von
Schlüchtern  nach  Obersinn  auf  1,180,000  fl.,

3)  zur  Bestreitung  des  Mehraufwandes  für
den  Bau  der  Bahn  von  München  nach  Braunau
auf  2,350,000  fl.,

39