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Innungen — Landgestütswesen.
Innungen von Gewerbetreibenden. Anh. S. 76
bis 81.
Jugendliche Personen, Strafvollzug an den-
selben. S. 108 ff. Wahrspruch der Ge-
schwornen in Bezug auf dieselben. S. 128 ff.
Juristische Personen, Gewerbebetrieb. Anh.
S. 55.
K.
Kaminkehrer, Einrichtung von Kehrbezirken.
Anh. S. 64. Zulässigkeit von Stellvertretern.
Anh. S. 66.
Kartenschlagen. S. 33.
Kinder, Auffinden neugeborner. S. 29. An-
nahme fremder. S. 29. Aufnahme vertrrter.
S. 29. Verwahrlosung anvertrauter. S. 44.
Gewerbliche Beschäftigung. S. 77.
Kinderspielwaaren, polizeiliche Bestimmungen
über deren Verfertigung. S. 42.
Kirchenbaufristen. Königlich Allerhöchste Er-
klärung auf den Gesammtbeschluß beider Kam-
mern bezüglich der Bitte der Gemeinde Hesselbach
um Erlassung von Kirchenbaufristen. S. 252.
bis 253.
Kleidungsstoffe, gesundheitspolizeiliche Be-
stimmungen über deren Verfertigung. S. 42.
Körperverletzung als Vergehen, Forum.
S. 120.
Kreisamtsblatt der Pfalz. Bekanntmachung
polizeilicher Vorschriften in demselben. S. 17.
Kriegsdienst, Einführung des Norddeutschen
Bundesgesetzes vom 9. November 1867 über
die Verpflichtung zum Kriegsdienste als Reichs-
gesetz im Königreiche Bayern. Anh. S. 33
bis 41.
Kriegsentschädigung. Gesetz, die Verwendung
des Antheiles Bayerns an der französischen
Kriegsentschädigung betr. S. 345—348.
Kriegsgefahr, Strafbestimmungen bel Zu-
widerhandlungen gegen die bei ausgebrochenem
Kriege ergangenen Verbote 2c. S. 91.
Kriegsgefangene, Befreiung von solchen aus
der Haft. S. 310 ff. Wortbrüchigkeit. S. 303.
Kriegsleistungen. Königlich Allerhöchste Ge-
nehmigung des an die Krone gebrachten An-
trages beider Kammern, einige Bestimmungen
über Entschädigung für Kriegsleistungen an
die deutsche Armee in den Kriegsjahren 187071
betr. S. 261—262.
Kriegs verrath nach dem Militärstrafgesetzbuche.
S. 296 ff.
Kriegsverwaltung. Kdöniglich Allerhöchste
Erklärung auf die von beiden Kammern an
die Krone gebrachten Anträge bezüglich der
Einnahmen der bayerischen Kriegsverwaltung
aus Realitäten, Rechten 2c. und der Bestände
aus den bisher besonders verwalteten Fonds,
als Remontirungsfond 2c. S. 253—254.
Kunsthändler, gewerbsgesetzliche Erfordernisse.
Anh. S. 56.
Kunstmerkwürdigkeiten, Vorzeigung. S. 26.
Kunstreiter-Productionen, unerlaubte.
S. 26.
L.
Landesherr, Beleidigung desselben nach dem
Militärstrafgesetzbuche. S. 304.
Landgerichte. Siehe „Stadt- und Landgerichte.“
Landgestütswesen. Königlich Allerhöchste Er-
klärung im Landtagsabschiede auf die von den