Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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Staatsministerium — Strafgesetzbuch. 
Staatsministerium des Innern für Kir- 
chen= und Schul-Angelegenheiten. Kös- 
niglich Allerhöchste Erklärung im Landtagsab- 
schiede auf die Bitte des Landtages bezüglich 
der Verminderung der Ministerialrathsstellen 
in diesem Ministerium. S. 247—248. 
Staatsstraßen. Königlich Allerhöchsie Erklä- 
rung im Landtagsabschiede auf die von beiden 
Kammern des Landtages gestellte Bitte in Bezug 
auf Staats= und Districtsstraßen. S. 246—247. 
Stadt= und Landgerichte, Competenz in 
Strafsachen. S. 120. 
— — Keniglich Allerhöchste Erklärung im Land- 
tagsabschiede auf die von beiden Kammern des 
Landtages gestellte Bitte auf Verminderung der 
Landgerichte. S. 243. 
Standgerichte, besondere, Zuständigkeit. S. 123. 
Standrecht, Verkündung desselben. S. 430. 
Standrechtliches Verfahren. S. 286. 
Stauanlagen für Wassertriebwerke, gewerbs- 
gesetzliche Bestimmungen. Anh. S. 59. 
Steindruckereien, gewerbsgesetzliche Erforder- 
nisse. Anh. S. 56. 
Strafbarkeit nach dem Militärstrafgesetzbuche, 
Ausschließung oder Milderung derselben. S. 288. 
Strafbestimmungen des bayerischen Landes- 
strafrechts, welche neben den in den Reichsge- 
setzen enthaltenen Gültigkeit behalten. S. 82 
bis 83. Aufzählung der vom 1. Januar 1872 
an außer Kraft tretenden Strafbestimmungen. 
S. 83—85. Aufzählung der auch vom 1. Ja- 
nuar 1872 ab noch in Kraft bleibenden Be- 
stimmungen des bisher geltenden Landesstraf- 
rechts. S. 85—89. 
Strafbestimmungen, bes. polizeiliche. S. 23 ff. 
Strafbestimmungen nach der Gewerbe-Ord- 
nung für den Norddeutschen Bund. Anhang. 
S. 92—97. 
Strafgefangene, Behandlung. S. 110 ff. 
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Gesetz, 
den Vollzug der Einführung des Strafgesetz- 
buchs für das Deutsche Reich in Bayern, dann 
die durch die Einführung des Strafgesetzbuchs 
für das Deutsche Reich in Bayern bedingten 
Abänderungen des Militärstrafgesetzbuchs betr. 
S. 1—4. Bezugnahme auf die Allerhöchste 
Sanction dieses Gesetzes im Landtagsabschiede. 
S. 234. 
Strafgesetzbuch. Gesetz, den Vollzug der Ein- 
führung des Strafgesetzbuches für das Deutsche 
Reich in Bayern betr. S. 81—172. 
Inhalt: . 
CrsterAbichnltt.Art.1-7.Einleitende 
Bestimmungen. S. 81—90. — Zweiter Ab- 
schnitt. Art. 8—-26. Besondere Strafbestim- 
mungen. S. 91—107. — Dritter Abschnitt. 
Art. 27—54. Von dem Vollzuge der Strafen 
und den Folgen der Verurtheilung S. 107 
bis 118. — Vierter Abschnitt. Art. 55—66. 
Von der Zuständigkelt in Strafsachen. S. 118 
bis 124. — Fünfter Abschnitt. Von dem Ver- 
fahren in Strafsachen. Art. 67—76. I. All- 
gemeine Bestimmungen. S. 124—129. — 
II. Besondere Bestimmungen. Art. 77—89. 
1) Verfahren in Uebertretungssachen in den 
Landestheilen rechts des Rheins. S. 130 bis 
135. — Art. 90—98. 2) Strafverfolgung 
wegen Beleidigungen. S. 135—137.— Art. 99 
bis 106. 3) Verfahren in Zoll-Strafsachen. 
S. 138—140. — Art. 107. 4) Verfahren
	        
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