Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

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Der Senat übernimmt die Aufgaben der Landeszentralbehörde. 
6 2. 
Die Stadt Bremen, das Landgebiet und Vegesack bilden zusammen einen 
Kommunalverband, der von der Lebensmittelkommission der Kriegsdeputation vertreten 
wird. Die Stadt Bremerhaven bildet einen Kommunalverband, der von dem Studtrat 
vertreten wird. 
83. 
Höhere Verwaltungsbehörde und zuständige Behörde ist die Senatskommission 
für vie Volksernährung. 
8 4. 
Im Falle des § 16 Abs. 2 Satz 2 geht die Beschwerde an den Senat. 
* 5 
Das Schiedsgericht im Siunne des § 6 der Bundesratsverordung besteht 
aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern. Der Senat ernennt den Vorsipenden, 
die Mitglieder und deren Stellvertreter. 
Das Schiedsgericht entscheidet in einer Besehung von vier Mitgliedern außer 
dem Vorsipenden. 
Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte ist von den Sihungen des 
Schiedegerichts zu benachrichtigen. Sie ist befugt, Vertreter ohne Stimmrecht zu 
den Sitzungen zu entsenden. 
Bei Entscheidungen des Schiedsgerichts über die Augemessenheit des Preises 
(§ 6 Abs. 2 der Bundesratsverordnung) ist ausschließlich der Gehalt und die 
Beschaffenheit der Ware zur Zeit des Gefahrüberganges maßgebend. Anschaffungspreis, 
Zinsen, Unkosten oder Gewinn bleiben außer Betracht. 
ie gesetzlich bestimmten Grenzpreise gelten — auch soweit sie nicht aus- 
drücklich durch eine bestimmte Beschaffenheit der Ware bedingt sind — als angemessen 
jür gesunde Ware von mittlerer Art und Güte frei Eiseubahnwagen oder Schiff 
(nach Wahl der Bezugsvereinigung) Verladestelle des Eigentümers. Entspricht die 
Ware dieser Voraussetzung nicht, so hat ein entsprechender Preisabschlag einzutreten. 
Die Preise stellen die Grenze dar, die bei den Entscheidungen nicht überschritien 
werden darf. Wird dem Eigentümer dieser Preis geboten, bedarf es, falls er gleich= 
wohl die Festsetzung des Preises beantragt, vor der Entscheidung einer sachlichen 
Nachprüfung nicht. 
Vor der Entscheidung ist die Bezugsvereinigung zu hören. 
Beschlossen Bremen, in der Versan S «- 
gmmchtamlölAprilmlz sammlung des Senats am 13. und bekannt 
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Diuck und Berlaz von Carl Schünemc##n, Vremen.
	        
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