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Steuerpflicht.
82.
Steuerpflichtig sind
I. mit ihrem gesamten steuerbaren Vermögen, soweit nicht die in 8 3 Nr. 1
unter a und b bezeichneten Ausnahmen zutreffen:
1) Deutsche Reichsangehörige,
a. wenn sie die bremische Staatsangehöriglen besiten und in Bremen
wohnen, es sei denn, daß sie in Reichs= oder Staatsdiensten stehen
und zugleich in einem PSidnen Bundesstaate neben ihrem dienst-
lichen Wohnsih noch einen zweiten Wohnsitz haben;
b. wenn sie als Angehörige eines anderen Bundesstaates in Bremen
wohnen und nicht zugleich in ihrem Heimatstaate einen Wohnsitz haben;
c. wenn sie im Reichs= oder Staatsdienste stehend in Bremen ihren
dienstlichen Wohnsitz haben, es sei denn, daß sie nicht in Bremen,
sondern in einem anderen Bundesstaate wohnen;
4. wenn sie, ohne im Deutschen Reiche einen Wohnsitz oder einen
dienstlichen Wohnsitz zu haben in Bremen sich aufhalten;
2) Ausländer,
wenn sie in Bremen wohnen, es sei denn, daß ihnen nach Staats-
verträgen oder nach Völkerrecht Steuerfreiheit zusteht;
3) Personen, die, ohne im Deutschen Reiche einen Wohnsitz oder einen
dienstlichen Wohnsitz zu haben, zur Besatzung eines Schiffes gehören,
dessen Heimatshafen in Bremen liegt;
4) Femilienstiftungen, die in Bremen ihren Sitz haben oder in Bremen
verwaltet werden
. mit dem bremischen Grundvermögen oder mit dem Betriebsvermögen, das
einer in Bremen befindlichen Betriebsstätte zum Betriebe des Bergbaus, des
Gartenbaus, der Landwirtschaft oder eines jonstigen Gewerbes dient,
alle — Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz
und Aufentha
einen *u“ wird die Steuerpflicht nur dann begründet, wenn der
* länger als sechs Monate dauert; die Steuerpflicht erstreckt sich in diesem
Falle auf die Zeit seit Beginn des Aufenthalts.
Im Sinne dieses Gesetzes ist unter Bremen das ganze Bremische Staats-
gebiet zu verstehen.
Das Reichsland Elsaß-Lothringen und die Deutschen Schutzgebiete gelten für
die Anwendung dieses Gesetzes als Bundesstaaten.
Die Worte „wohnen oder Wohnsitz haben“ und „Betriebsstätte“ sind im Sinne
des Doppelsteuergesezes zu verstehen.
rsP*dil