Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

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Gesetzblatt 
der 
Freien Hansestadt #remen. 
1917. — M 41. 
Inhbalt: I.XVIII. —. 4 essube ber Belannta her über eine Ernteflächenerhebung im 
lohre 1917. —.— 7 d Aussührung der Berordnung des 
undesrats i mit n S. Beilage 20. Bero“ n W 
##sellem, Brrmern, betriffend Rauchverbot für —1 unter sech *m—it Jahren. S. 145. 
BVeila 21. #aerornun der Polizeidirektion, alig die Beseitigung von Unkraut. S. 146. 
  
  
  
LXVIII. Verordnung zur Ausführung der Bekanntmachung über eine 
Ernteflächenerhebung im Jahre 1917. 
Vom 7. Juni 1917. 
Der Senat verordnet zur Ausführung der Bekanmtmachung des Stellvertreters 
des Reichskanzlers von 20. Mai 1917 über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1917 
(Reichs-Gesetzbl. S. 413): 
1. Die eleWhe. liegt in der Stadt Bremen dem Statistischen Amte, in 
den Landgemeinden dem Gemeindevorsteher und in Begesack und Bremer- 
haven dem Stadtrate ob. 
Zuständige Behörden gemäß 8 6 der Bekanntmachung sind das 
Statistische Amt, die Senatskommission für die Volksernährung, die 
Gemeindevorsteher der Landgemeinden und der Stadtrat in Bremerhaven 
und Vegesack. 
An Stelle von Ortslisten werden Fragebogen verwendet. Das Flächen- 
maß ist darin in a anzugeben und kann daneben in dem ortsüblichen 
Maß neteben werden. Die Erhebungsbehörden haben eine Prüfungs- 
iste zu 
Die Fragebogen werden in der Stadt Bremen und in den Land- 
gemeinden vom Statistischen Amt, in Vegesack und Bremerhaven vom 
Stadtrat verteilt. 
Anzeigepflichtige, die bis zum 15. Juni 1917 keinen Fragebogen erhalten 
haben, haben ihn unverzüglich in der Stadt Bremen beim Statistischen 
Amte und zwar bei der Bearbeitungsstelle der Ernteflächenerhebung, 
Ausgegeben om 7. Juni 1917. 18 
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