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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt #remen.
1917. — M 41.
Inhbalt: I.XVIII. —. 4 essube ber Belannta her über eine Ernteflächenerhebung im
lohre 1917. —.— 7 d Aussührung der Berordnung des
undesrats i mit n S. Beilage 20. Bero“ n W
##sellem, Brrmern, betriffend Rauchverbot für —1 unter sech *m—it Jahren. S. 145.
BVeila 21. #aerornun der Polizeidirektion, alig die Beseitigung von Unkraut. S. 146.
LXVIII. Verordnung zur Ausführung der Bekanntmachung über eine
Ernteflächenerhebung im Jahre 1917.
Vom 7. Juni 1917.
Der Senat verordnet zur Ausführung der Bekanmtmachung des Stellvertreters
des Reichskanzlers von 20. Mai 1917 über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1917
(Reichs-Gesetzbl. S. 413):
1. Die eleWhe. liegt in der Stadt Bremen dem Statistischen Amte, in
den Landgemeinden dem Gemeindevorsteher und in Begesack und Bremer-
haven dem Stadtrate ob.
Zuständige Behörden gemäß 8 6 der Bekanntmachung sind das
Statistische Amt, die Senatskommission für die Volksernährung, die
Gemeindevorsteher der Landgemeinden und der Stadtrat in Bremerhaven
und Vegesack.
An Stelle von Ortslisten werden Fragebogen verwendet. Das Flächen-
maß ist darin in a anzugeben und kann daneben in dem ortsüblichen
Maß neteben werden. Die Erhebungsbehörden haben eine Prüfungs-
iste zu
Die Fragebogen werden in der Stadt Bremen und in den Land-
gemeinden vom Statistischen Amt, in Vegesack und Bremerhaven vom
Stadtrat verteilt.
Anzeigepflichtige, die bis zum 15. Juni 1917 keinen Fragebogen erhalten
haben, haben ihn unverzüglich in der Stadt Bremen beim Statistischen
Amte und zwar bei der Bearbeitungsstelle der Ernteflächenerhebung,
Ausgegeben om 7. Juni 1917. 18
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