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Mulage.
Tägliche Rationen
1. Brot
einschließlich
2. Butter oder
Speisefette:
3. Fleisch oder
Fischrationen:
Frisches od. hesalzenes
Rindfleisch
oder
Frisches od. gesalzenes I
Schweinefleisch
oder
Speck,
Fleisch “ Wurst.
Frischer 2
oder
gesalzener bezw. Klipp-
fisch (in trockenem Zu-
stand 8375
präserviertes T
Für die Höhe der Brot= und Mechl-
menge sind die von der Behörde d
Mehl zu Speisen: Liegehafens auf den Kopf der c-
bölkerung zugeteilten Säße maßgebend.
Siehe ferner unter h) der Bemer-
! kungen.
460 3 Butter oder Speisesett
"% und außerdem
60 g Obstmus oder Kunsthonig.
IInst Butter oder Speisefett in aus-
I reichender Menge nicht zu beschaffen,
so ist der Ausfall durch die gleiche
Menge von Speck oder durch die ein-
einhalbfache Menge von Fleisch zu er-
setzen. Sofern auch dieses nicht vor-
handen, ist der Ausfall durch die
doppelte Menge Obstmus Zu ersetzen.
Die Wahl der an den
einzelnen Wochentagen zu
225 4 oerabreichenden Fleischsorten
ist dem Kapitän, der nach
Möglichkeit für Abwech-
selung zwischen
5 - .. ..
200 Fleisch und Fisch
zu sorgen hat, zu überlassen.
600 8 Eine Extraration für
Manmnschaften von mehr als
Köpfen wird nicht ge-
währt.
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