Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
4
□:
48.
49.
—
r 40.
E
l
*
67.
68.
69.
189
Belaummachung über ausländische Weripapiere.
47.
Verordnung zur Ergänzung der T Vollzuge des Besitsteuergesetzes vom
3. Juli 3 (Reichs-Gesetzbl. S. 524) und des Kriegsstenergesetzes vom
21. oen 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 561) ergangenen Verordnung vom
19. Jannar 1917 (Brem. Gesetzbl. S. 9).
Bekanmtmachung, betreffend die Festsetung des Kurses, zu dem die auslos-
baren 4 ½/2 % Schatanweisung der IV. Kriegsanleihe bei Entrichtung der
Kriegssteuer an Zahlungsstatt angenommen werden.
Bekanntmachung über die Annahme von Zwischenscheinen über Stücke der
Kriegsanleihe bei Entrichtung der Kriegsabgabe sowie über die Ver-
rechnung der den Hebestellen übergebenen Bescheinigungen der Annahme-
ellen über angenommene Stücke oder Zwischenscheine der auslosbaren
4½8 %% Schataanweisungen der IV. Kriegsanleihe.
Bekanntmachung, betreffend Prägung von Zehnpfennigstücken aus Zink.
Entscheidung des Reichsgerichts in einer Reichsstempelsache.
Entscheidung des Reichsgerichts in einer Erbschaftssteuersache.
Anderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Erweiterung und Einschränkung der Einfuhr-, Ausfuhr= und Durchfuhrverbote.
Einschränkung der Ermächtigung der Zollstellen, die Ausfuhr gewisser Waren
ohne besondere Bewilligung zuzulassen.
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Bundesratsverordnung über
die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren, vom
23. November 1916.
Bekanntmachung, betreffend weiters Anderung der Ansführungsbestimmungen
tabak
vom 10. Oktober 1916 zu der Verordnung über Roht
58. Vergällungsmittel für Salz.
Abänderungen der Mesfühäungsbestimmungen zu der Helemmtuachn be
treffend Einschränkung der Trinkbranmweinerzeugung, vom 15. April 1
Bekanntmachung über die gemeinsame Benutzung von Braustätten.
. Finanz-Ministerialblatt, herausgegeben im Preußischen Finanzministerium.
Entscheidung des Reichsgerichts in einer Zigaretten- Nachausschlagsache.
Entscheidungen des Reichsgerichts in Reichsstempelsachen
Geseßz, beirefend #inderung des Gesetzes über die Erganisotlon der Zoll-
verwaltun
. Erweiterung und Einschränkung der Einfuhr-, Ausfuhr= und Durchfuhr=
66.
verbote.
Ermächtigung der Zollstellen, die Einfuhr gewisser Waren ohne besondere
Einfuhrbewilligung zuzulassen.
Befristung der Ausfuhre, Durchfuhr= und Einfuhrbewilligungen.
Neugefaßte Liste von sonst unter Aussuhruerbt stehenden, aber für die
Ausfuhr nach Luxemburg freigegebenen
Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit für SEntbeeren und Karpfen.