Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

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Nachträge 
zu den Grundsäten für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unter- 
beamtenstellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. 
A. I. bei den Reichs- und Staatsbehörden. 
(Gesetzbl. 1907 S. 156 f.) 
1) Zu § 11. 
Der Absab (1.) erhält folgenden Zusatz: 
„Ist das Anteilverhältnis der Militäranwärter usw. nicht erreicht, 
so kann zu ihren Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden." 
2) Zu § 19. 
Im Absatz 6) ist hinter Nr. 5 als neue Nr. 6 einzufügen: 
gür den Dienst als Werftbuchführer in der Marineverwaltung 
Die bunherghe dir. „G.“ ist in „7.“ abzuändern. 
II. bei den Kommunalbehörden usw. 
(Gesetbbl. 1907 S. 190 ff.) 
1) Zu.8 9 
Der Absatz (1.) erhält folgenden Zusatz: 
„Ist das Anteilverhältuis der Militäranwärter usw. nicht erreicht, 
so kann zu ihren Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden.“ 
2) Zu § 18. 
Hinter Absatz (2.) ist als Absatz (3.) hinzuzufügen: 
„Soweit bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung 
die Besetzung der Stellen durch Organe der Versicherungsanstalten 
selbst erfolgi, ist in den vorstehenden Fällen das Reichsversicherungs- 
amt (Landesversicherungsamt) zuständig."“ 
B. I. bei den Reichs- und Staatsbehörden. 
(Gesebl. 1907 S. 156 fl.) 
1) Im 5 1 Abs. (4) geile 2, 3 4½ (S. 156), 
* 18 Zisfer 4 Zeile 3 S. 164 
8 22 Abj. 2 Zeile 4 (S. säanht und 
in Anlage C Anmerkung 2 1 Zeile 1 und 2 (S. 181) ist stau „im Heere 
oder in der Marine“ zu setzen: 
im Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“. 
2) Im g l Abs. (7) Zeile 3 (S. 157) sind die Worte „Schutz= oder“ zu streichen. 
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