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g 6.
Bei der Wahl kann nur für eine Vorschlagsliste mit der Gesamtheit ihrer
Namen (gebundene Listen) die Stimme abgegeben werden. Die Vorschlagslisten
werden nach dem ersten auf ihr enthaltenen Namen oder nach einer Ordunngs-
nummer benannt.
87.
Die Wahlberechtigten haben persönlich, indem sie sich erforderlichenfalls ũber
ihre Person ausweisen, in Umschlag oder durch Zusammenfalten verschlossene Stimm=
zettel abzugeben, die entweder sämtliche Namen der Vorschlagsliste oder den Namen,
nach dem diese benannt ist oder die Ordnungsnummer (§ 6) enthalten müssen. Eine
Unierschuit des Wählers oder ein Vorbehalt hat die Ungültigkeit des Stimmzettels
zur Folge.
8 B.
Die Stimmzettel sind von dem Wabhlvorstand uneröffnet in die Wahlurne
zu legen, indem die Abgabe der Stimmen in der Liste der Wahlberechtigten ver-
merkt wird.
8 9.
Behufs Feststellung des Wahlergebnisses wird die Zahl der für jede Vor-
schlagsliste abgegebenen gültigen Stimmzettel ermittelt und die Zahl der zu wählenden
Ausschußmitglieder auf die einzelnen Listen nach dem Verhältnis der für sie ab-
gegebenen Stimmen verteilt.
Hierzu ist in folgender Weise zu verfahren:
Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen wird durch die um eins
vermehrte Zohl der zu wählenden Ausschußmitglieder geteilt. Jede
Liste erhält zunächst soviel Ausschußmitglieder zugereilt, als die nächst
höhere ganze Zahl, welche auf den so erhaltenen Quotienten folgt
(Wahlzahl), in ihrer Stimmenzahl enthalten ist. Wenn durch diese
rteilung nicht so viel Ausschußmitglieder herauskommen, als zu
wählen sind, so wird die Stimmenzahl jeder Liste durch die um eins
vermehrte Zahl der ihr schon zugewiesenen Sitze geteilt und der erste
noch zu vergebende Sit derjenigen Liste gegeben, welche den größten
Quotienten aufweist. Das gleiche Verfahren wird wiederholt, so lange
noch weitere freigebliebene Sitze zu vergeben sind
Haben zwei oder mehrere Listen auf den oder die letzten zu ver-
gebenden S mwige Gleichheit der Quotienten gleiches Anrecht, so
entscheidet da
Von jeder Liste —2 viele der Vorgeschlagenen und zwar in der Reihen-
jolge der Liste gewählt, als auf die Listen Stimmen entfallen. Wenn auf eine
Liste mehr Sitze entfallen, als sie Namen enthält, so ist für die übrigen Sitze von
neuem zu wählen.
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