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sondern auch in allen übrigen Vorfallenheiten alles dasjenige,
was Unsern Etat concerniretk, mit größesier Treue, Emsigkeit
und Sorgfalt in guter Einigkeit und barmonie beobachten
und verrichten werden, was Unseres Etats und des Teutschen
Vaterlands Aufnahme, Wohlfarth und Sicherheit in einige
Wege befördern und bestätigen kann, also wollen Wir
solches gegen Sie samt und sonders jederzeit mit beständiger
Hulde und Gnaden erkennen, was Sie dieser Unserer Inltruction
gemäß thun und verrichten werden, genchm halten,
und Sie desfalls gegen jedermänniglich schützen und
vertreten. Geben Hannover den 29sten Augulb 4714.
G. L.