Contents : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

30  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  28.)

sind,  mit  der  Vorlage  nicht  recht  übereinstimmen.  Es  ist  das  vor  allem  die
Frage,  welche  man  die  Frage  der  missio  canonica  zu  nennen  pflegt,  der
missio,  die  wir  an  sich  bei  jeder  Bestellung  zu  einem  Amte  verlangen,  und
von  der  wir  verlangen,  daß  sie  andauernd  dem  Lehrer  beiwohnt,  so  lange
er  Religionsunterricht  erteilt.  Meine  Herren,  nach  dieser  Richtung  hin  hat
Herr  Kollege  Richter  eine  sehr  dankenswerte  Ausführung  gemacht;  er  hat
gesagt,  der  Religionsunterricht  sei  ein  Teil  der  Religionsübung  und  deshalb
  mit  dieser  frei;  jede  Religionsgemeinschaft  solle  ihn  im  Anschluß  an
die  Schule  erteilen.  Also  der  Kollege  Richter  steht  prinzipiell  auf  unserem
Boden;  er  sagt:  weil  das  ein  Teil  der  Religionsübung  ist,  darum  ist  das
nicht  Sache  des  Staates,  sondern  der  Religionsgemeinschaft.  Ich  kann  ihm
darin  beipflichten;  ich  hätte  allerdings  gewünscht,  daß  seine  politischen
Freunde  schon  im  vorigen  Jahre  dem  Abgeordneten  Dr.  Windthorst  die
Freude  gemacht  hätten,  denselben  Standpunkt  einzunehmen.  Herr  Dr.  Windthorst
  hat  damals  in  der  Schulkommission  verlangt,  daß  dem  Geistlichen  frei
stehen  soll,  auf  Anzeige  an  die  Schulaussichtsbehörde  selbst  den  Religionsunterricht
  zu  übernehmen  und  in  der  Sitzung,  in  welcher  die  zwei  Herren
von  der  freisinnigen  Partei  anwesend  waren,  sind  lediglich  die  5  Stimmen
Windthorst  und  Genossen  für  den  Antrag  abgegeben  worden,  die  beiden
freisinnigen  Herren  haben  dagegen  gestimmt.  Wenn  der  Meinung  des  Herrn
Kollegen  Richter  jetzt  seine  politischen  Freunde  sich  anschließen  wollen,  so
wird  das  ja  außerordentlich  dankenswert  in  unseren  Reihen  empfunden
werden;  aber  die  Bitte,  die  Herr  Richter  neulich  an  die  konservative  Seite
richtete,  doch  Mitglieder  in  die  Kommission  zu  schicken,  die  etwas  andere
Ansichten  hätten  wie  die  im  vorigen  Jahre  —  diese  gleiche  Bitte  glaube
ich  nach  dem,  was  ich  heute  über  einige  Meinungswechsel  auf  linker  Seite
gesagt  habe,  auch  in  bezug  auf  die  Freunde  des  Herrn  Richter  aussprechen
zu  können.

Es  wäre  in  Bezug  auf  die  Verfassungsfrage  und  den  Religionsunterricht
  wünschenswert,  daß  Leute  in  die  Kommission  kämen,  die  den  diesjährigen
  Standpunkt  des  Abgeordneten  Richter  teilen.

Wenn  nun  aber  Herr  Richter  auf  dem  Standpunkt  steht,  daß  er
sagt,  der  Religionsunterricht  ist  ein  Teil  der  Religionsübung,  dann  verstehe
ich  offen  gestanden  nicht,  wie  Herr  Richter  sich  gegen  die  missio  canonica
sträuben  kann.  Ich  verstehe  ja,  er  will  mit  uns  zunächst  erkämpfen,  daß
der  Geistliche  den  Religionsunterricht  giebt;  aber  wenn  der  Staat  das  nicht
will,  oder  das  nicht  durchführbar  ist,  wenn  also  ein  staatlich  angestellter
Lehrer  den  Religionsunterricht  erteilen  muß,  dann  kann  der  staatlich  angestellte
  Lehrer  den  Religionsunterricht  doch  blos  so  lange  erteilen,  wie  die
Kirche  anerkennt,  daß  der  Religionsunterricht  wirklich  der  Religionsunterricht
  der  evangelischen  oder  der  katholischen  Kirche  ist.

Wenn  die  Erteilung  des  Religionsunterrichts  eine  Ausübung  der
Religion  selber  ist,  dann  muß  eben  der  Lehrer  in  voller  Uebereinstimmung
stehen  mit  der  Religion,  für  welche  er  den  Unterricht  erteilt,  sonst  kommen
Sie  zu  wunderbaren  Konsequenzen.  Herr  Enneccerus  sagt,  für  „die  Reinheit
  der  Lehre“  kann  man  bei  einem  solchen  Lehrer  freilich  nicht  garantieren,
das  schadet  ja  auch  gar  nichts;  ja,  meine  Herren,  da  kommen  Sie  dazu,
daß  der  Lehrer,  wenn  er  diese  „Reinheit  der  Lehre"  nicht  hat,  doch  nach
wie  vor,  wenn  die  Kirche  ihre  missio  canonica  ihm  entzogen  hat,  Religionsunterricht
  weiter  erteilt,  und  daß  der  katholische  Vater  gezwungen  ist,  kraft
des  Schulzwanges  seine  Kinder  auch  in  diesen  Religionsunterricht  zu  schicken,
von  dem  seine  Kirche  erklärt,  das  ist  kein  katholischer  Religionsunterricht.
Meine  Herren,  das  ist  die  einfache  Konsequenz.  Wenn  Sie  die  Erteilung
des  Religionsunterrichts  durch  einen  staatlich  angestellten  Lehrer  zulassen,