thumbs : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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Sofern  jedoch  bei  einzelnen  Oberämtern  der  Einzug  dieser  Gebühren  sich  verz5-gern
  sollte,  so  wird  wenigstens  erwartet,  daß  dieselben  noch  vor  dem  1.  Jumuar  1626
der  Cusse  des  Regierungs-Blatts  von  der  für  die  Oberamts-  Bezirke  erforderlichen
Anzahl  von  Eremplaren  (mit  Ausnahme  der  Frei-Exemplare  Königlicher  Amts-Stellen),
unrer  genauer  Angabe  der  ohne  die  Sammlung  der  Rechts-Erkenntnisse  und  der
mit  derselben  verlangten'  Eremplare,  Nachricht  erthellen  werden.

Die  in  Stuttgart  wohnenden  Abonnenten  haben  in  derselben  Zeit  die  Abonne-=ments=
  Gebühren  bei  der  gedachten  Casse  zu  berichtigen,  und  es  steht  ihnen,  so  wie
allen  übrigen  Privat-Abonnenten,  frei,  für  den  ganzen  Jahrgang  16:6  oder  nur
für  das  erste  Semester  desselben  zu  pränumerlren.  «

Stuttgartden15.November1827.  Maucler.

B.)  Des  Departements  des  Innern:

Des  Rectoratamts  der  Universität  Tübingen.
Vertheilung  der  akademischen  Preise.

Bei  der  heute  Statt  gefundenen  Vertheilung  der  akabemischen  Preise  wurden
von  der  evangelisch  theologischen  Fabultät
der  in  der  Stadt  Studierende  Eduard  Elwert,  von  Cannstadt,
des  Preises;
der  öffentlichen  Belobung  die  Semlnaristen
Theodor  Eisenlohr,  von  Reutlingen,  und
Sirt  Carl  Kapff,  von  Tuttlingen,

würdig  erkanvt.

Das  Preis=  Gericht,  welches  bel  dieser  Fakultät  über  dle  gelungensten  Predigten
und  Knechisationen  zu  urtheilen  hat,  erkannte  den  ersten  Prediger=  Preis
dem  erwähnten  Kapff,  von  Tuttlingen,
den  zweiten
dem  Franz  Neuffer,  von  Helzgerlingen,
zu.