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Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verz5-gern
sollte, so wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Jumuar 1626
der Cusse des Regierungs-Blatts von der für die Oberamts- Bezirke erforderlichen
Anzahl von Eremplaren (mit Ausnahme der Frei-Exemplare Königlicher Amts-Stellen),
unrer genauer Angabe der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse und der
mit derselben verlangten' Eremplare, Nachricht erthellen werden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne-=ments=
Gebühren bei der gedachten Casse zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie
allen übrigen Privat-Abonnenten, frei, für den ganzen Jahrgang 16:6 oder nur
für das erste Semester desselben zu pränumerlren. «
Stuttgartden15.November1827. Maucler.
B.) Des Departements des Innern:
Des Rectoratamts der Universität Tübingen.
Vertheilung der akademischen Preise.
Bei der heute Statt gefundenen Vertheilung der akabemischen Preise wurden
von der evangelisch theologischen Fabultät
der in der Stadt Studierende Eduard Elwert, von Cannstadt,
des Preises;
der öffentlichen Belobung die Semlnaristen
Theodor Eisenlohr, von Reutlingen, und
Sirt Carl Kapff, von Tuttlingen,
würdig erkanvt.
Das Preis= Gericht, welches bel dieser Fakultät über dle gelungensten Predigten
und Knechisationen zu urtheilen hat, erkannte den ersten Prediger= Preis
dem erwähnten Kapff, von Tuttlingen,
den zweiten
dem Franz Neuffer, von Helzgerlingen,
zu.