Stellvertretung und Regentschaft. 253
längerung der Stellvertretung sich gefallen ließ, blieb doch nicht ohne
Frucht. Die Überzeugung durchdrang immer weitere Kreise, daß dieser
Hrinz, der wahrem Fortschritte huldigte und doch mit Selbstverleugnung
die geeignete Seit für sein Eingreifen abwartete, gewiß, wenn sie einmal
gekommen, mit sicherer Hand den Staat in die Bahn freier Entwickelung
aller ihm innewohnenden Kräfte hinüberführen und ihm die Geltung,
Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen (um 1860).
die er verdiene, verschaffen werde. Denn wenn auch Hreußen in den
letzten Jahren den Beweis geliefert hatte, daß es sich nichts bieten und
zumuten lasse, so entsprach doch eine solche Stellung der Bedeutung eines
Staates nicht, der über eine Armee von einer halben Million gebot und
dessen Kinanzen geordnet und günstig waren, wie die keiner andern
Großmacht. Der Unterschied war nicht zu verkennen zwischen dem, was
dieser Staat hätte sein können, und dem, was er in weitgetriebener
Selbstbescheidung wirklich war. Und eben dies genügte dem anspruchs-