Stellvertretung und Regentschaft. 255
der König dauernd verhindert ist, so übernimmt derjenige volljährige
Agnat, welcher der Krone am nächsten steht, die Regentschaft.
Ein solches Gebaren erschöpfte denn doch bald die Geduld des
Drinzen. Konnte denn der gegenwärtige Sustand ohne Herletzung der
klaren Bestimmung der Derfassung noch verlängert werdend Über diese
Frage erforderte der Drinz am 8. August ein Gutachten der Minister.
Dier Wochen lang überlegten sie; dann gaben sie es dahin ab, daß nach
der Derfassung die Motwendigkeit der Regentschaft vorläge. Denn kränker
als er hingereist war der König aus Tegernsee, wo er Genesung gesucht,
zurückgekehrt, und die Ärzte gaben ihre Erklärung dahin ab,
daß an eine Hiederaufnahme der RKegierungsgeschäfte seitens des
Königs für jetzt gar nicht zu denken und ebensowenig die Möglickkeit.
vorhanden sei, den Seitpunkt auch nur annäherungsweise vorherzusehen,
wo eine für diesen Sweck ausreichende Genesung und Erstarkung stattgefunden
haben werde.
In seiner Gewissenhaftigkeit erwog der Hrinz fort und fort die
Oflichten gegen den Staat, gegen den König und gegen sich selbst. Am
20. September ließ er nochmals in der Sitzung des Ministeriums alle
Gründe für und gegen die Regentschaft entwickeln; dann erst entschied
er sich, der Derantwortung, die damit auf sein Haupt gelegt war, sich
voll bewußt. Man wählte die mildeste Form: der König solle aus.
souveränem Rechte den Hrinzen zur Übernahme der Regentschaft auffordern,
aus agnatischem Rechte der Hrinz sich dazu bereit erklären und
dann die Sustimmung des TLandtages dazu eingebolt werden.
Sbensowenig wie der Prinz von Hreußen konnte die Königin Elisabeth
sich dem Eindrucke verschließen, daß die RZegentschaftsfrage klargestellt
werden müsse. In schwerer Sorge, der Gesundheit des Königs
zu schaden, legte sie ihm den Erlaß vor, durch den er den Hrinzen von
Dreußen zur Ubernahme der Regentschaft aufforderte. Schweigend las
ihn der König, schweigend unterzeichnete er ihn; dann schlug er die
Rände vor das Gesicht und verließ schweigend das Simmer, um einige
Tage danach nach Jtalien abzureisen.
So endigte — am 7. Oktober 1858 — die Regierung König
Friedrich Wilhelms IV., des vielgeprüften. Wer moöchte nicht mit tiefer
Empfindung des genial angelegten Herrschers gedenken, dessen tragisches
Geschick es war, daß seine Randlungen in weite Ferne gewirkt haben,
ohne doch ihm selbst Genugthuung zu verschaffen?
„Der entscheidende Schritt ist geschellen“, schrieb der Hrinz an seine
Gemahlin. „Gott gebe seinen Segen zu dem ernsten Werke, was nun