Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Zeitfrist  der  allerhoͤchsten  Stelle  in  Antrag
bringen  solle;  so  werden  demnach  alle  diejenigen,
  welche  um  eine  Anwalts-Stelle  bei
einem  der  vorerwaͤhnten  Landgerichte  im  Innkreise
  zu  kompetiren  wuͤnschen,  und  sich  uͤber
die  hiezu  erfoderlichen  Eigenschaften  ausweisen
koͤnnen,  hiemit  aufgefodert,  sich  mit  ihren
belegten  Bittschriften  bis  ersten
künftigen  Monats  August  bei  der
unterfertigten  Stelle  um  so  gewisser  zu  melden,
  als  nach  Verlauf  dieser  Frist  der  Vorschlag
  unausgehalten  an  die  allerhöchste  Scelle
erstattet  werden  muß;  nur  wird  noch  bemerke,
daß
I.  vermäg  einer  nachtráglichen  allerhöchsten
Entschliessung  vom  3.  laufenden  Monars
auch  solche  Individ#uen  zu  Advokatenstellen
  in  Vorschlag  gebracht  werden  därfen,
welche  die  Doctors-Würde  nichr  erhalten
haben,  wenn  sie  nur  die  hohe  Schule
besuchr,  und  die  Rechte  absolvirt  hatten;
hingegen
.  die  Beweise  über  bestandene  Konkurs-Prüsung
  nur  von  der  Zeic  nothwendig
sind,  als  sie  für  den  Innkreis  vorgeschrieben
  sind,  solglich  für  die  frühere  Zeit
die  bisher  gewöhnliche  Richterprüfung,
und  die  Ertheilung  eines  Wahlfähigkeirs=Dekreis
  zureiche.

Innsbruck  den  10.  Juli  1810.
Koͤnigliches  Appellationsgericht
der  Inn-und  Eisack-Kreise.
Freiherr  von  Welden.

von  Franzin.

 

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(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Regelsbach
berreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Durch  Beförderung  des  bisherigen  Pfarrers
  ist  die  protestantische  Pfarrstelle  zu  Regelsbach,
  Landgerichts  Schwabach,  erledige.

Das  Pfarrame  har  in  Regelsbach  und
den  ohne  Filial-Kirche  eingepfarrten  Orten
eine  Gemeinde  von  370  Erwachsenen  und  133
Kindern  zu  besorgen.

Die  Pfarr-Einkünfte  sind  auf  den  reinen
Ertrag  von  663  fl.  farirt,  woven  6385  fl.
tarabel  sind.  Unter  diesen  ist  der  reine  Ertrag
des  Kleinzehenten  mit  à76  fl.  begriffen.

Komperenten  haben  sich  binnen  4  Wochen
vorschriftmässig  zu  melden.

Rürnberg  den  7.  Juli  r810.

Königliches  General-Kommissariat

des  Pegniz-Kreises  als  protestantisches
  General-Dekanat
Freiherr  von  Lerchenfeld.
Lippmann.
(Die  Enled  dung  der  Pfarrei  Welshofen
betrefsend.)  6
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Durch  die  Versezung  des  bisherigen  Pfarrers
  zu  Welshofen  Priester  Nemmer  auf  die
Pfarrei  Biburg  im  Landgerichte  Dachau,  ist
erskere  erlediget.“.
Bei  derselben  bestehen  2.  Filialen  und
eine  Seelenzahl  von  250.
Sie  zieht  ihre  Renten  aus  Widdum,  Zehenten,
  und  Stolgebuͤhren,  und  ertraͤgt  jaͤhrlich
  im  Durchschnitte  s  bis  600  fl.

*))  Regierungsblatt  Stück  26.  Seite  452.
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